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Außer im Fall, in dem sie eine bereits vollstreckbare Entscheidung mit einem Zwangsgeld versieht
Droit Immobilier

Außer im Fall, in dem sie eine bereits vollstreckbare Entscheidung mit einem Zwangsgeld versieht

📅 Entscheidung vom 14 September 2006🔄 Updated on 4 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 13 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Außer im Fall, in dem sie eine bereits vollstreckbare Entscheidung mit einem Zwangsgeld versieht, wird das Zwangsgeld zu einem Zeitpunkt wirksam, der nicht vor dem Tag liegen kann, an dem die verpflichtende Entscheidung zugestellt wurde. Daher verstößt das Berufungsgericht gegen Artikel 51 des Dekrets Nr. 92-755 vom 31. Dezember 1992 in Verbindung mit Artikel 503 der neuen Zivilprozessordnung, wenn es einem von einem Verhandlungsrichter angeordneten Zwangsgeld Wirkung ab dem Zeitpunkt der Anordnung verleiht, selbst wenn diese Anordnung vorsah, dass das Zwangsgeld ab ihrem Datum laufen sollte.

Referenzentscheidung: Kassationshof • Nr. 05-15.370 • 14.09.2006 • Entscheidung ansehen →

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Die Situation

Außer im Fall, in dem sie eine bereits vollstreckbare Entscheidung mit einem Zwangsgeld versieht, wird das Zwangsgeld zu einem Zeitpunkt wirksam, der nicht vor dem Tag liegen kann, an dem die verpflichtende Entscheidung zugestellt wurde. Daher verstößt das Berufungsgericht gegen Artikel 51 des Dekrets Nr. 92-755 vom 31. Dezember 1992 in Verbindung mit Artikel 503 der neuen Zivilprozessordnung, wenn es einem von einem Verhandlungsrichter angeordneten Zwangsgeld Wirkung ab dem Zeitpunkt der Anordnung verleiht, selbst wenn diese Anordnung vorsah, dass das Zwangsgeld ab ihrem Datum laufen sollte.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 05-15.370
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 14 September 2006

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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