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Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben
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Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben

📅 Entscheidung vom 25 Januar 2017🔄 Updated on 9 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 20 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zuständig, sowohl über Schadensersatzansprüche Dritter, die durch die Nachbarschaft einer genehmigungspflichtigen Anlage zum Schutz der Umwelt geschädigt wurden, als auch über Maßnahmen zur Beseitigung künftiger Beeinträchtigungen zu entscheiden, sofern diese Maßnahmen nicht den von der Verwaltung aufgrund ihrer besonderen polizeilichen Befugnisse erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Der Grundsatz der Trennung von Verwaltungs- und Justizbehörden steht nämlich dem entgegen, dass der ordentliche Richter seine eigene Beurteilung an die Stelle derjenigen der Verwaltungsbehörde setzt, die über die Gefahren oder Nachteile dieser Anlagen entschieden hat, sei es für die Bequemlichkeit der Nachbarschaft, die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und Sauberkeit, die Landwirtschaft, den Schutz der Natur, der Umwelt und der Landschaft, die rationelle Energienutzung oder die Erhaltung von Stätten und Denkmälern sowie von Elementen des archäologischen Erbes. Daher hat ein Berufungsgericht zu Recht von Amts wegen die Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Klage auf Entfernung von Windkraftanlagen festgestellt, mit der Begründung, dass deren Errichtung und Betrieb eine visuelle und ästhetische Beeinträchtigung sowie Lärmbelästigung verursachen würden.

Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 15-25.526 • 2017-01-25 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zuständig, sowohl über Schadensersatzansprüche Dritter, die durch die Nachbarschaft einer genehmigungspflichtigen Anlage zum Schutz der Umwelt geschädigt wurden, als auch über Maßnahmen zur Beseitigung künftiger Beeinträchtigungen zu entscheiden, sofern diese Maßnahmen nicht den von der Verwaltung aufgrund ihrer besonderen polizeilichen Befugnisse erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Der Grundsatz der Trennung von Verwaltungs- und Justizbehörden steht nämlich dem entgegen, dass der ordentliche Richter seine eigene Beurteilung an die Stelle derjenigen der Verwaltungsbehörde setzt, die über die Gefahren oder Nachteile dieser Anlagen entschieden hat, sei es für die Bequemlichkeit der Nachbarschaft, die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und Sauberkeit, die Landwirtschaft, den Schutz der Natur, der Umwelt und der Landschaft, die rationelle Energienutzung oder die Erhaltung von Stätten und Denkmälern sowie von Elementen des archäologischen Erbes. Daher hat ein Berufungsgericht zu Recht von Amts wegen die Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Klage auf Entfernung von Windkraftanlagen festgestellt, mit der Begründung, dass deren Errichtung und Betrieb eine visuelle und ästhetische Beeinträchtigung sowie Lärmbelästigung verursachen würden.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 15-25.526
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 25 Januar 2017

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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