Referenzentscheidung: cc • N° 12-26.395 • 2013-11-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Ausgangslage
Die Pflicht zur wettbewerblichen Vergabe von Aufträgen und Verträgen gemäß Artikel 21 des Gesetzes Nr. 65-557 vom 10. Juli 1965 ist erfüllt, sobald mehrere Angebote angefordert wurden
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisunterlagen auf (Eigentumstitel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung, 30 Min. für 45 €, mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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