Referenzentscheidung: cc • N° 07-40.844 • 2009-09-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Artikel L. 122-12 Absatz 2, jetzt Artikel L. 1224-1 des Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail), findet keine Anwendung bei einer bloßen Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Die Bestimmungen des Artikels 12 f des nationalen Tarifvertrags für Gärtner und Gärtner-Hausmeister privater Anwesen, wonach der Arbeitsvertrag mit dem Tod des Arbeitgebers endet, befreien dessen Erben nicht von der Verpflichtung, die Kündigung wegen des Todes mitzuteilen. Die Erklärung einer Partei kann ihr gegenüber nur dann als Geständnis gewertet werden, wenn sie Tatsachen und nicht Rechtsfragen betrifft. Daraus folgt, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtmäßig ist, das – obwohl es festgestellt hat, dass der Gärtner-Hausmeister, dessen Arbeitgeber verstorben war, nicht vom Universalerben des verstorbenen Arbeitgebers gekündigt worden war – seinen Antrag auf Zahlung von Beträgen für rückständigen Lohn, Entschädigungen und Schadensersatz im Zusammenhang mit seiner Kündigung abgewiesen hat, da dieser Antrag nicht gegen den Universalerben des Arbeitgebers, sondern nur gegen den Erwerber der Immobilie gerichtet war, zu dem kein Arbeitsverhältnis bestanden hatte, und der Umstand, dass dieser Erwerber ein Kündigungsverfahren eingeleitet hatte, nicht als Eingeständnis des Bestehens eines Arbeitsvertrags gewertet werden konnte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Bodenrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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