Referenzentscheidung: cc • N° 19-12.634 • 2020-11-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
durchgeführt, wobei folglich angegeben wird, dass der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag ein CCMI ist. Es zeigt sich also, dass der Werkvertrag zwischen den Parteien ein CCMI ist, obwohl der Bauherr es versäumt hat, einen CCMI zu formalisieren, wie es in den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Dezember 1990 vorgesehen und dem Bauherrn auferlegt ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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