Droit Immobilier

Für den Fall, dass gemeinschaftliche Gelder verwendet wurden

📅 Décision du 13 Februar 2013⚖️ Cour de cassation📖 2 min de lecture

Für den Fall, dass gemeinschaftliche Gelder verwendet wurden, um die Darlehen zurückzuzahlen, die zur Finanzierung des Baus eines neuen Wohnhauses auf einem Grundstück aufgenommen wurden, das einem Ehegatten allein gehört und auf dem bereits ein Wohnhaus errichtet war, muss die Ausgleichsforderung, die dieser Ehegatte der Gemeinschaft schuldet, nach dem Verhältnis festgesetzt werden, in dem die von der Gemeinschaft aufgenommenen Mittel zur Finanzierung des Neubaus beigetragen haben. Der dem bereicherten Vermögen zugeführte Wertzuwachs ist jedoch nicht durch eine Aufwertung der getätigten Ausgaben zu bestimmen, sondern indem vom aktuellen Wert des Gebäudes der aktuelle Wert dieses Vermögensgegenstands in seinem Zustand vor den Arbeiten, die einen Anspruch auf Ausgleich begründen, abgezogen wird.

Referenzentscheidung: cc • N° 11-24.825 • 2013-02-13 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Für den Fall, dass gemeinschaftliche Gelder verwendet wurden, um die Darlehen zurückzuzahlen, die zur Finanzierung des Baus eines neuen Wohnhauses auf einem Grundstück aufgenommen wurden, das einem Ehegatten allein gehört und auf dem bereits ein Wohnhaus errichtet war, muss die Ausgleichsforderung, die dieser Ehegatte der Gemeinschaft schuldet, nach dem Verhältnis festgesetzt werden, in dem die von der Gemeinschaft aufgenommenen Mittel zur Finanzierung des Neubaus beigetragen haben. Der dem bereicherten Vermögen zugeführte Wertzuwachs ist jedoch nicht durch eine Aufwertung der getätigten Ausgaben zu bestimmen, sondern indem vom aktuellen Wert des Gebäudes der aktuelle Wert dieses Vermögensgegenstands in seinem Zustand vor den Arbeiten, die einen Anspruch auf Ausgleich begründen, abgezogen wird.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
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Informations juridiques

  • Numéro: 11-24.825
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 13 février 2013

Mots-clés

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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