Entscheidungsreferenz: cc • N° 16-24.045 • 2017-06-08 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer eines Geschäftslokals in Valbonne, in der Aktivitätszone von Sophia-Antipolis. Sie schließen mit einem jungen Unternehmer einen "bail dérogatoire" (kurzfristigen Mietvertrag) über einige Monate ab, in der Annahme, damit die Einschränkungen des Status der Geschäftsmietverhältnisse (dieses Bündels von Schutzvorschriften für den Mieter) zu umgehen. Die Zeit vergeht, Ihr Mieter bleibt, Sie kassieren die Mieten, ohne etwas zu sagen. Ein Jahr später teilt er Ihnen mit, dass er Anspruch auf Verlängerung seines Mietvertrags und auf eine Entschädigung für die Räumung (finanzielle Entschädigung, wenn Sie die Verlängerung verweigern) hat. Überraschung! Dabei ist der Kassationsgerichtshof klar: Bleibt der Mieter nach Ablauf des bail dérogatoire in den Räumen und wird dort belassen, entsteht automatisch ein neues Geschäftsmietverhältnis. Dies bestätigt das Urteil vom 8. Juni 2017 (Nr. 16-24.045). Aber was ändert das genau? Und wie vermeidet man diese Falle?
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Herr Y..., Eigentümer eines Geschäftslokals in Valbonne, vermietet ein Lokal an Herrn X... für die Dauer von vier Monaten im Rahmen eines bail dérogatoire (Artikel L. 145-5 des Handelsgesetzbuchs). Diese Art von Mietvertrag erlaubt eine kurze Mietdauer ohne den Schutz des Status der Geschäftsmietverhältnisse. Nach Ablauf der Mietzeit bleibt Herr X... in den Räumen und zahlt weiterhin die Miete. Herr Y... kassiert, ohne zu protestieren. Später kommt es zum Streit: Herr X... beansprucht ein Geschäftsmietverhältnis. Der Fall gelangt bis zum Kassationsgerichtshof.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof erinnert an den Grundsatz: Artikel L. 145-5 des Handelsgesetzbuchs bestimmt, dass bei Ablauf eines bail dérogatoire, wenn der Mieter bleibt und in Besitz belassen wird, ein neuer Mietvertrag entsteht, dessen Wirkungen sich nach den Artikeln L. 145-1 ff. (dem Status der Geschäftsmietverhältnisse) richten. Es spielt keine Rolle, ob die ursprüngliche Dauer nur wenige Monate betrug oder der Verbleib in den Räumen kurz ist. Sobald der Mieter mit stillschweigender Zustimmung des Vermieters (der die Mieten kassiert) bleibt, erfolgt die Umwandlung automatisch. Klar gesagt: Sie können den Status nicht umgehen, indem Sie mehrere bail dérogatoires aneinanderreihen oder den Mieter ohne schriftlichen Vertrag dauerhaft einziehen lassen. Was nur wenige wissen: Selbst ein einziger Tag des Verbleibs nach Ablauf genügt, um den Schutz auszulösen, wenn der Eigentümer nicht reagiert.
Was das für Sie konkret bedeutet
Wenn Sie Eigentümer-Vermieter sind: Sie müssen äußerst wachsam hinsichtlich des Ablaufdatums des bail dérogatoire sein. Bereits am Tag nach Ablauf, wenn Ihr Mieter noch da ist und Sie nichts unternehmen, schaffen Sie ein Geschäftsmietverhältnis mit allen damit verbundenen Rechten: Recht auf Verlängerung, Räumungsentschädigung, Mietpreisbegrenzung usw. In Sophia-Antipolis könnte eine Miete von 2.000 € pro Monat über Jahre eingefroren werden, während der Markt gestiegen ist.
Wenn Sie Mieter sind: Sie können im Gegenteil von dieser Regel profitieren. Wenn Ihr Vermieter Sie nach einem bail dérogatoire hat bleiben lassen, können Sie ein Geschäftsmietverhältnis beanspruchen. Achtung jedoch: Dies setzt voraus, dass Sie im Handelsregister eingetragen sind (Kaufmann) und ein Geschäft betreiben.
Wenn Sie ein Lokal erwerben: Überprüfen Sie die Historie der Mietverträge. Ein früherer bail dérogatoire, auf den keine Kündigung folgte, kann ein Geschäftsmietverhältnis verbergen, das der Verkäufer vergessen hat zu erwähnen.
Vier Tipps zur Vermeidung solcher Streitigkeiten
- Vereinbaren Sie ein festes Ende und teilen Sie es schriftlich mit: Bereits bei Vertragsunterzeichnung festhalten, dass der Mietvertrag zu einem bestimmten Datum endet, ohne Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung. Senden Sie einen Monat vor Ablauf eine Erinnerung.
- Lassen Sie niemals eine einzige Miete nach Ablauf passieren: Wenn der Mieter bleibt, verweigern Sie die Zahlung oder nehmen Sie sie unter Vorbehalt an. Besser: Kündigen Sie vor Ablauf per Gerichtsvollzieher (huissier).
- Begrenzen Sie die Gesamtdauer der bail dérogatoires: Das Gesetz erlaubt maximal 3 Jahre (einschließlich Verlängerungen). Danach wird der Mietvertrag automatisch zu einem Geschäftsmietverhältnis.
- Konsultieren Sie einen Fachanwalt: Jede Situation ist einzigartig. Eine vorausschauende 30-minütige Beratung kann Ihnen jahrelange Verfahren ersparen.
Vertiefung: verwandte Rechtsprechung und Entwicklungen
Der Kassationsgerichtshof hat bereits in diesem Sinne entschieden (Civ. 3e, 12. Mai 2010, Nr. 09-12.679). Ein neueres Urteil (Civ. 3e, 4. Februar 2021, Nr. 19-22.625) stellt jedoch klar, dass die Umwandlung nicht stattfindet, wenn der Vermieter seinen Widerspruch gegen den Verbleib geäußert hat, z. B. durch Verweigerung der Miete oder Einleitung eines Räumungsverfahrens. Der Trend geht also zum Schutz des Mieters, aber der Vermieter kann noch rechtzeitig handeln. In meiner Praxis habe ich Fälle erlebt, in denen ein einfaches Einschreiben mit Verweigerung der Verlängerung, das vor Ablauf verschickt wurde, den Eigentümer vor einem Geschäftsmietverhältnis bewahrt hat.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich nach Ablauf des bail dérogatoire noch kündigen? Ja, aber nur, wenn Sie noch nicht stillschweigend zugestimmt haben. Sobald Sie die Miete annehmen, gilt dies als Zustimmung. Handeln Sie sofort.
- Gilt die Umwandlung auch bei Wohnräumen? Nein, der bail dérogatoire betrifft nur Geschäftsräume. Bei Wohnraum gelten andere Regeln.
- Muss der Mieter im Handelsregister eingetragen sein? Ja, um in den Genuss des Status der Geschäftsmietverhältnisse zu kommen, muss der Mieter Kaufmann sein und ein Geschäft betreiben.

