Referenzentscheidung: cc • N° 06-15.957 • 2008-01-22 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wer im Frachtbrief als Empfänger aufgeführt ist, die Ware empfängt und annimmt, ohne anzugeben, dass er für einen Auftraggeber handelt, haftet dem Frachtführer gegenüber für die Transportkosten. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung rechtlich begründet, indem es auf der Grundlage von Artikel L. 132-8 des Handelsgesetzbuchs eine Gesellschaft, die Ware entgegengenommen und anschließend an eine zweite Gesellschaft transportiert und geliefert hat, als Empfänger zur Zahlung der Transportkosten verurteilt und die Verurteilung der zweiten Gesellschaft abgelehnt hat, nachdem es festgestellt hatte, dass die Frachtbriefe die erste als Empfänger auswiesen, gefolgt von der Unterschrift ihres Vertreters, und dass unbestritten war, dass sie die transportierte Ware angenommen hatte, ohne auf die zweite Gesellschaft Bezug zu nehmen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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