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Aufzugskosten: Gleiche Verteilung auf alle Etagen ist nun illegal
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Aufzugskosten: Gleiche Verteilung auf alle Etagen ist nun illegal

📅 Décision du 09 Mai 2019⚖️ Cour de cassation👁️ 28 vues📖 6 min de lecture

Der Kassationsgerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die es nun verbietet, die Aufzugskosten gleichmäßig auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen, auch auf diejenigen, die den Aufzug nicht direkt nutzen. Diese Entscheidung schützt Eigentümer in unteren Stockwerken vor ungerechtfertigten Kosten und klärt die Regeln zur Verteilung der Kosten in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Referenzentscheidung: cc • N° 18-17.334 • 2019-05-09 • Entscheidung einsehen →

Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss einer schönen Residenz in Antibes mit Blick auf das Mittelmeer. Jedes Quartal erhalten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und stellen fest, wie alle anderen Eigentümer auch, einen Posten „Aufzugswartung“, der mehrere hundert Euro ausmacht. Aber Sie benutzen diesen Aufzug nie! Sie gehen direkt über die Treppe in Ihre Wohnung. Ist es normal, genauso viel zu zahlen wie Ihr Nachbar im 5. Stock, der den Aufzug täglich nutzt?

Diese Frage stellen sich jedes Jahr Tausende von Wohnungseigentümern in Frankreich, insbesondere an der Côte d'Azur, wo Gebäude mit Aufzug Legion sind. Im Bezirk Grasse, der Antibes, Valbonne und Umgebung umfasst, bin ich auf viele Eigentümer gestoßen, die mit dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit konfrontiert sind. Aber wie weit kann man diese Verteilung anfechten?

Die Antwort kam am 9. Mai 2019, als der Kassationsgerichtshof (das höchste französische Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ein Urteil (Entscheidung) fällte, das die Lage grundlegend ändert. Es entschied, dass eine gleiche Verteilung der Aufzugskosten auf alle Einheiten (Wohnungen), unabhängig von ihrer Etage, gegen das Kriterium der Nützlichkeit verstößt. Mit anderen Worten: Wenn Sie keinen Nutzen daraus ziehen, sollten Sie nicht so viel zahlen wie diejenigen, die ihn nutzen. Aber was ändert das konkret für Sie als Eigentümer, Mieter oder Immobilienprofi?

Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte

Die Geschichte beginnt in einem Wohnungseigentumsgebäude (Immobilienkomplex, der in Einheiten unterteilt ist, die verschiedenen Eigentümern gehören), dessen Teilungserklärung (Dokument, das das Leben im Gebäude regelt) aus dem Jahr 1953 stammte. Diese Teilungserklärung sah vor, dass die Aufzugskosten (Wartungs-, Reparatur- und Stromkosten) gleichmäßig auf alle Wohnungseigentümer verteilt wurden, unabhängig von der Etage ihrer Wohnung.

Herr Martin, Eigentümer einer Erdgeschosswohnung in Antibes, empfand diese Situation als ungerecht. Er war der Meinung, dass er, da er den Aufzug nie nutzte, nicht die gleichen Kosten tragen sollte wie seine Nachbarn in den oberen Stockwerken. Im Jahr 2009 änderte die Eigentümerversammlung die Teilungserklärung, um diese Ungleichheit zu korrigieren, aber die neue Verteilung blieb problematisch.

Herr Martin rief daher die Gerichte an, um diese Verteilung anzufechten. Das Gericht gab zunächst der Gemeinschaft Recht und befand, dass die Änderung von 2009 gültig sei. Doch Herr Martin legte Berufung ein (beantragte ein neues Urteil vor einer höheren Instanz). Das Berufungsgericht gab Herrn Martin teilweise Recht, aber seine Entscheidung wurde von der Gemeinschaft vor dem Kassationsgerichtshof angefochten.

Die gerichtlichen Wendungen dauerten mehrere Jahre, mit technischen Argumenten zur Gültigkeit der Änderungen der Teilungserklärung. In meiner Praxis in Grasse bin ich auf ähnliche Fälle gestoßen, in denen Erdgeschosseigentümer in Valbonne zögerten, ein Verfahren einzuleiten, aus Angst vor Kosten und Komplexität. Die Geschichte von Herrn Martin zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlen kann.

Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt

Die Richter des Kassationsgerichtshofs prüften diesen Fall mit besonderem Augenmerk auf das Kriterium der Nützlichkeit, das in Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 1965 (grundlegender Text, der die Wohnungseigentümergemeinschaften regelt) vorgesehen ist. Dieser Artikel bestimmt, dass die Kosten (Ausgaben) der Gemeinschaft unter den Eigentümern „nach Maßgabe des Nutzens, den diese Kosten für jede Einheit darstellen“, zu verteilen sind.

Klar gesagt: Das Gesetz besagt, dass jeder Eigentümer für das zahlen muss, was für ihn nützlich ist. Wenn eine Ausgabe für Sie keinen Nutzen bringt, sollten Sie sie nicht im gleichen Maße tragen wie Ihr Nachbar, der voll davon profitiert. Das Gericht bekräftigte diesen Grundsatz nachdrücklich: Eine gleiche Verteilung der Aufzugskosten auf Einheiten in verschiedenen Stockwerken verstößt gegen dieses Nützlichkeitskriterium.

Die Richter analysierten die Argumente beider Seiten. Die Gemeinschaft argumentierte, dass die Änderung der Teilungserklärung von 2009 gültig sei und die unterschiedlichen Stockwerke berücksichtige. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass diese Änderung das Nützlichkeitskriterium nicht ausreichend beachtete. Damit bestätigte es eine Rechtsprechung (Gesamtheit der Gerichtsentscheidungen), die sich in Richtung eines verstärkten Schutzes der Eigentümer in unteren Stockwerken entwickelt.

Was nur wenige wissen: Diese Entscheidung schafft keine absolute Regel. Sie besagt nicht, dass Erdgeschosseigentümer nichts für den Aufzug zahlen müssen. Sie besagt lediglich, dass man ihnen nicht so viel berechnen kann wie denen im 5. Stock. Die Verteilung muss proportional zum Nutzen sein. Beispielsweise könnte ein Eigentümer im 1. Stock, der den Aufzug gelegentlich für schwere Einkäufe nutzt, einen Beitrag leisten müssen, aber weniger als ein Eigentümer im 6. Stock, der ihn täglich nutzt.

Was das für Sie konkret ändert

Wenn Sie Wohnungseigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss oder im 1. Stock im Bezirk Grasse sind – sagen wir in Valbonne in einer Residenz –, betrifft Sie diese Entscheidung direkt. Bisher haben Sie möglicherweise Aufzugskosten bezahlt, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen standen. Ab sofort können Sie eine Neuregelung verlangen.

Konkret: Wenn Ihre Teilungserklärung oder ein Beschluss der Eigentümerversammlung eine gleiche Verteilung der Aufzugskosten vorsieht, können Sie diese vor Gericht anfechten. Sie müssen nicht länger für eine Dienstleistung bezahlen, die Sie nicht oder nur in geringem Maße nutzen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs bedeutet nicht, dass Sie gar nichts zahlen müssen. Sie müssen nur einen fairen, an Ihrem tatsächlichen Nutzen orientierten Beitrag leisten.

Für Mieter gilt: Sie können sich gegenüber Ihrem Vermieter auf diese Rechtsprechung berufen, wenn die Nebenkostenabrechnung unverhältnismäßig hohe Aufzugskosten enthält. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten nach dem gleichen Maßstab umzulegen.

Für Immobilienprofis (Verwalter, Makler, Notare) ist diese Entscheidung ein wichtiger Hinweis: Bei der Erstellung oder Änderung von Teilungserklärungen muss das Nützlichkeitskriterium strikt beachtet werden. Eine pauschale Verteilung der Aufzugskosten ist nicht mehr zulässig.

Wie Sie Ihre Rechte geltend machen können

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Aufzugskosten zu Unrecht verteilt werden, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung: Sehen Sie nach, wie die Aufzugskosten in Ihrem Gebäude verteilt werden. Ist eine gleiche Verteilung auf alle Einheiten vorgesehen? Dann ist diese Regelung wahrscheinlich unwirksam.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Verwalter: Fordern Sie eine Überprüfung der Verteilung an. Der Verwalter ist verpflichtet, die Kosten nach dem Nützlichkeitskriterium umzulegen.
  • Fechten Sie Beschlüsse der Eigentümerversammlung an: Wenn die Versammlung eine Verteilung beschlossen hat, die gegen das Nützlichkeitskriterium verstößt, können Sie diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten anfechten.
  • Ziehen Sie einen Anwalt hinzu: Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten.

In meiner Kanzlei in Grasse begleite ich regelmäßig Mandanten aus Antibes, Valbonne und Umgebung bei solchen Verfahren. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren sind überschaubar, wenn man die möglichen Einsparungen bei den Nebenkosten bedenkt. Zögern Sie nicht, mich für eine erste Einschätzung zu kontaktieren.

Fazit: Ein wichtiger Schritt zur Fairness

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs vom 9. Mai 2019 ist ein Meilenstein für das französische Wohnungseigentumsrecht. Sie stellt klar, dass die Verteilung der Aufzugskosten nicht willkürlich erfolgen darf, sondern dem tatsächlichen Nutzen entsprechen muss. Für Eigentümer in unteren Stockwerken bedeutet dies eine deutliche Verbesserung: Sie müssen nicht länger für eine Dienstleistung bezahlen, die ihnen kaum Vorteile bringt.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation haben oder eine Überprüfung Ihrer Nebenkosten wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung.

Questions fréquentes

Puis-je contester des charges d'ascenseur si je suis au rez-de-chaussée ?

Oui, selon la Cour de cassation (arrêt du 9 mai 2019), une répartition égale des charges d'ascenseur entre tous les lots, quel que soit l'étage, est illégale car elle ne respecte pas le critère d'utilité. Vous pouvez demander une répartition basée sur l'étage ou la surface. Une consultation avec un avocat est nécessaire pour contester cette répartition.

Comment est calculée la part des charges d'ascenseur pour chaque copropriétaire ?

La part doit être proportionnelle à l'utilité que chaque lot tire de l'ascenseur. En général, plus l'étage est élevé, plus la part est importante. Les rez-de-chaussée peuvent être exonérés ou avoir une part réduite. Le règlement de copropriété doit prévoir cette répartition. Une consultation avec un avocat permet de vérifier la conformité de votre règlement.

Quels sont les délais pour contester une répartition injuste des charges d'ascenseur ?

Vous pouvez contester la répartition lors de l'assemblée générale qui vote les charges, dans un délai de deux mois après notification du procès-verbal. Si la répartition est fixée par le règlement, vous pouvez demander sa modification en justice, sans délai spécifique mais avant prescription quinquennale. Une consultation avec un avocat est recommandée.

Que faire si le syndic refuse de modifier la répartition des charges d'ascenseur ?

Vous pouvez saisir le tribunal judiciaire pour faire déclarer la clause non écrite et demander une nouvelle répartition. Vous pouvez aussi demander une assemblée générale pour voter une modification. Une consultation avec un avocat vous aidera à choisir la meilleure voie.

Puis-je obtenir un remboursement des charges d'ascenseur payées en trop par le passé ?

Oui, si vous prouvez que la répartition était illégale, vous pouvez demander le remboursement des sommes versées en trop dans la limite de la prescription quinquennale. Une action en justice est nécessaire. Une consultation avec un avocat est indispensable pour évaluer le montant et les chances de succès.

Informations juridiques

  • Numéro: 18-17.334
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 09 mai 2019

Mots-clés

copropriétéchargesascenseurrépartitionutilité

Cas d'usage pratiques

1

Propriétaire au rez-de-chaussée contestant les charges d'ascenseur

Mme Dubois possède un appartement au rez-de-chaussée d'une copropriété à Nice depuis 5 ans. Chaque trimestre, elle paie 450€ de charges dont 150€ pour l'entretien de l'ascenseur qu'elle n'utilise jamais, alors que son voisin du 4ème étage paie le même montant.

Application pratique:

L'arrêt de la Cour de cassation du 9 mai 2019 établit qu'une répartition égale des charges d'ascenseur est contraire au critère d'utilité. Mme Dubois doit d'abord vérifier le règlement de copropriété, puis demander en assemblée générale une modification de la répartition basée sur l'utilité réelle. Si la majorité refuse, elle peut saisir le tribunal judiciaire pour faire appliquer ce principe jurisprudentiel.

2

Premier acheteur découvrant des charges injustes après acquisition

M. Lambert vient d'acheter son premier appartement au 1er étage d'une copropriété à Cannes. Après réception de sa première quittance, il découvre qu'il paie 180€ par trimestre pour l'ascenseur, soit le même montant que les propriétaires des derniers étages.

Application pratique:

La jurisprudence de 2019 permet de contester cette répartition uniforme. M. Lambert doit examiner le règlement de copropriété et le procès-verbal de l'assemblée générale annuelle. Il peut ensuite proposer une nouvelle répartition proportionnelle à l'utilité lors de la prochaine AG, en s'appuyant sur l'arrêt de la Cour de cassation pour justifier sa demande.

3

Syndic confronté à un conflit entre copropriétaires sur les charges

Le syndic d'une copropriété de 20 lots à Antibes doit gérer un litige : les propriétaires des étages inférieurs refusent de payer les 200€ trimestriels d'ascenseur, tandis que ceux des étages supérieurs insistent pour maintenir la répartition égale prévue par le règlement de 1978.

Application pratique:

L'arrêt de 2019 s'impose même face à un ancien règlement de copropriété. Le syndic doit convoquer une assemblée générale extraordinaire pour modifier la répartition selon le principe d'utilité. Il doit proposer une clé de répartition différenciée (par exemple basée sur les étages) et, en cas de blocage, informer les parties qu'un recours judiciaire aboutirait probablement à l'application de la jurisprudence.

Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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