Elsass-Lothringen: Die kommunale Jagd ist mit den Menschenrechten vereinbar
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Elsass-Lothringen: Die kommunale Jagd ist mit den Menschenrechten vereinbar

📅 Décision du 25 September 2002⚖️ Cour de cassation👁️ 3 vues📖 5 min de lecture

Der Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass das lokale Jagdrecht im Elsass und in Lothringen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, da die Eigentümer die Jagdpachten erhalten und sich durch Einzäunung ihrer Grundstücke dem System entziehen können.

Entscheidungsreferenz: cc • N° 01-11.141 • 2002-09-25 • Entscheidung einsehen →

Der Departementsjagdverband des Unterelsass (Bas-Rhin) verklagte die Stadt Straßburg, um sie zu zwingen, die Verpachtung des Jagdrechts auf den Grundstücken ihrer Gemarkung zu organisieren. Dieser Rechtsstreit warf eine grundlegende Frage auf: Ist das System der kommunalen Jagd im Elsass und in Lothringen mit dem durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Eigentumsrecht vereinbar?

Der Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) entschied in einem Urteil vom 25. September 2002, dass dieses System keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt. Wie begründeten die Richter diese Position? Eine Analyse einer Entscheidung, die jeden Grundstückseigentümer im Elsass und in Lothringen betrifft, aber auch jeden Bürger, der sich über das Gleichgewicht zwischen Allgemeininteresse und individuellen Rechten Gedanken macht.

Denn über die Jagd hinaus geht es um die Frage der Regulierung der Nutzung von Gütern. Der Kassationsgerichtshof befand, dass das lokale System ausreichende Gegenleistungen biete: Die Jagdpachten werden an die Eigentümer ausgezahlt, und diese können der Verpachtung entgehen, indem sie ihr Grundstück einzäunen. Eine Entscheidung, die es wert ist, bekannt zu sein, insbesondere wenn Sie den Kauf eines Grundstücks in dieser Region erwägen.

Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte

Im lokalen elsässisch-lothringischen Recht wird die Jagd auf nicht eingezäunten Grundstücken von der Gemeinde zusammengefasst, die verpflichtet ist, sie zu versteigern. Die Eigentümer werden somit dieser kollektiven Verwaltung unterworfen, ohne sich individuell widersetzen zu können. In diesem Zusammenhang verklagte der Departementsjagdverband des Unterelsass die Stadt Straßburg und warf ihr vor, die Verpachtung des Jagdrechts auf bestimmten Parzellen nicht durchgeführt zu haben.

Die Frage der Vereinbarkeit dieses Systems mit dem Eigentumsrecht wurde aufgeworfen, wobei die Stadt geltend machte, dass die Verpflichtung zur Verpachtung die Eigentümer ohne ausreichende Entschädigung ihrer Rechte beraube. Der Jagdverband hingegen argumentierte, dass das Gesetz die Gemeinde zur Verpachtung verpflichte und ihre Weigerung rechtswidrig sei.

Der Rechtsstreit durchlief mehrere Instanzen: Nach einem ersten Urteil zugunsten der Gemeinde gab das Berufungsgericht von Colmar (Cour d'appel de Colmar) den Jägern recht. Die Stadt Straßburg legte daraufhin Kassation ein. Das oberste Gericht bestätigte schließlich das Berufungsurteil, billigte das System und erinnerte gleichzeitig an seine Schutzmechanismen. Eine jahrelange juristische Saga, die die Komplexität des lokalen Rechts verdeutlicht.

Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt

Der Kassationsgerichtshof prüfte das System anhand von Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur EMRK, der das Eigentumsrecht schützt. Dieser Artikel erlaubt es dem Staat, die Nutzung von Gütern im Allgemeininteresse zu regeln, sofern diese Regelung verhältnismäßig ist. Die Frage war also, ob das elsässisch-lothringische System der kommunalen Jagd verhältnismäßig war.

Die Richter stellten mehrere Schlüsselelemente fest. Erstens werden die von der Gemeinde eingenommenen Jagdpachten an die Grundstückseigentümer ausgezahlt. Somit verliert der Eigentümer nicht den wirtschaftlichen Wert seines Jagdrechts: Er erhält dessen Ertrag. Zweitens kann die Gemeinde diese Pachten nur mit einem mit qualifizierter Mehrheit der Eigentümer gefassten Beschluss einbehalten. Schließlich – und das ist ein wesentlicher Punkt – kann der Eigentümer der Verpachtung entgehen, indem er sein Grundstück einzäunt. Die Einzäunung muss ausreichen, um das Wild am Durchgang zu hindern, aber dies ist eine reale Möglichkeit.

Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass eine Gegenleistung für die den Gemeinden übertragene gesetzliche Vollmacht besteht. Die Regelung war im Hinblick auf das verfolgte Ziel (Wildbewirtschaftung und Verhütung von Wildschäden) verhältnismäßig. Diese Argumentation fügt sich in eine ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein, die Einschränkungen des Eigentumsrechts anerkennt, sofern sie gerechtfertigt und ausgeglichen sind. Hier reichen die finanzielle Entschädigung und die Möglichkeit, aus dem System auszusteigen, aus.

Was das für Sie konkret ändert

Wenn Sie Eigentümer eines nicht eingezäunten Grundstücks im Elsass oder in Lothringen sind, wissen Sie, dass Ihr Jagdrecht von der Gemeinde verwaltet wird. Sie erhalten einen Anteil an den Jagdpachten, berechnet nach der Fläche Ihres Grundstücks. Zum Beispiel hat ein Eigentümer in einem Departement mit allgemeinem Recht ein individuelles Jagdrecht auf seinem Land, während er im Elsass und in Lothringen in das kommunale System integriert ist. Diese Unterscheidung zu kennen, ist beim Kauf entscheidend.

Wenn die Gemeinde Ihnen die Pachten nicht auszahlt, können Sie dies anfechten. Fordern Sie eine genaue Abrechnung und wenden Sie sich gegebenenfalls an das Verwaltungsgericht (da der Rechtsstreit in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fällt). Achtung: Die Verjährungsfrist für rückständige Pachten beträgt 5 Jahre. Wenn Sie hingegen selbst auf Ihrem Grundstück jagen möchten, müssen Sie es einzäunen. Die Einzäunung muss ausreichen, um das Durchqueren von Wild zu verhindern, was erhebliche Kosten verursachen kann, Sie aber zum Herrn Ihres Jagdrechts macht.

Für Pächter (Jäger) ist dieses System vorteilhaft, da es den Zugang zu großen Gebieten garantiert. Sie müssen die Pachten jedoch an die Gemeinde und nicht direkt an die Eigentümer zahlen. Bei Streitigkeiten über die Höhe oder die Bedingungen wenden Sie sich an die Gemeinde.

Vier Tipps zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten

  • Prüfen Sie den Status Ihres Grundstücks: Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Grundstücks im Elsass oder in Lothringen über das lokale Jagdrecht. Konsultieren Sie das Kataster und das Rathaus, um zu erfahren, ob Ihre Parzelle in das kommunale Jagdsystem einbezogen ist.
  • Fordern Sie die Auszahlung der Pachten ein: Wenn Sie Eigentümer sind, haben Sie Anspruch auf die Jagdpachten. Verlangen Sie von der Gemeinde eine jährliche Abrechnung und zögern Sie nicht, bei Verzögerungen zu mahnen.
  • Erwägen Sie die Einzäunung: Wenn Sie Ihr Jagdrecht selbst ausüben möchten, ist die Einzäunung Ihres Grundstücks die einzige Möglichkeit. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um die Kosten und die Wirksamkeit der Einzäunung abzuschätzen.
  • Konsultieren Sie einen Anwalt: Bei komplexen Situationen (Streitigkeiten über die Pachthöhe, Verweigerung der Auszahlung usw.) wenden Sie sich an einen auf lokales Recht spezialisierten Anwalt. Er kann Sie über Ihre Rechte und die geeigneten rechtlichen Schritte beraten.

Questions fréquentes

Puis-je m'opposer à la chasse sur mon terrain en Alsace-Moselle ?

Oui, en clôturant votre propriété de manière à empêcher le gibier de passer. La clôture doit être suffisante (minimum 1,20 mètre). Sinon, le droit de chasse est géré par la commune.

Quels sont mes droits sur les loyers de chasse ?

Les loyers perçus par la commune vous sont reversés proportionnellement à la surface de votre terrain. La commune ne peut les conserver sans un vote à la majorité qualifiée des propriétaires.

Que faire si la commune ne me verse pas les loyers ?

Adressez une réclamation écrite à la mairie. En l'absence de réponse, saisissez le tribunal administratif dans un délai de 5 ans à compter de chaque échéance impayée.

Le système de chasse communal est-il applicable à tout terrain ?

Non, il ne concerne que les terrains non clos. Si votre terrain est clos (haie, mur, clôture), vous conservez votre droit de chasse individuel.

Puis-je chasser moi-même sur mon terrain non clos ?

Non, tant que le terrain n'est pas clos. Vous devez respecter le droit de chasse communal. Pour chasser, participez aux adjudications organisées par la commune.

Informations juridiques

  • Numéro: 01-11.141
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 25 septembre 2002

Mots-clés

droit de chasseAlsace-MoselleCEDHpropriétéCour de cassationdroit local

Cas d'usage pratiques

1

Propriétaire foncier en Alsace-Moselle

Jean possède 8 hectares de forêt dans le Bas-Rhin. Il apprend que la commune loue la chasse sur ses terres sans son accord et qu'il ne peut pas chasser lui-même.

Application pratique:

Jean peut exiger de la commune le reversement des loyers de chasse proportionnellement à sa surface. S'il veut chasser, il doit clôturer son terrain. Il peut aussi contester si la commune conserve les loyers sans vote des propriétaires.

2

Acquéreur d'un terrain à Voiron

Sophie souhaite acheter une parcelle à Voiron (Isère) pour y construire sa maison. Elle ignore si le droit de chasse local s'applique.

Application pratique:

Sophie doit vérifier si le terrain est en zone de chasse communale (hors Alsace-Moselle, c'est le droit commun qui s'applique généralement). Elle doit demander au notaire de mentionner le régime de chasse dans l'acte de vente.

3

Chasseur locataire de lots communaux

La société de chasse de Le Pont-de-Claix loue des lots de chasse à la commune. Un propriétaire refuse que ses terres soient incluses et menace de clôturer.

Application pratique:

La société de chasse doit s'assurer que la commune reverse bien les loyers aux propriétaires. Si un propriétaire clôture, le lot est réduit. La société peut demander une révision du loyer au prorata.

Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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