Sie planen, eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage mit Heizfunktion) in Ihrer Wohnung zu installieren? Gute Nachricht: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5,5 % ist bereits unter bestimmten Bedingungen auf diese Geräte anwendbar, entgegen einer verbreiteten Annahme. Aber Achtung, die Regeln sind streng und variieren je nachdem, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft wohnen. Eine Analyse.
Was ist der rechtliche Rahmen?
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5,5 % für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz ist in Artikel 278-0 bis A des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) vorgesehen, und die Liste der förderfähigen Geräte wird durch die Verordnung vom 1. Dezember 2014 festgelegt. Die Verwaltungsdoktrin (BOI-TVA-LIQ-30-20-90 vom 3. August 2016) präzisiert, dass Luft-Luft-Wärmepumpen eingeschlossen sind, wenn sie hauptsächlich zum Heizen verwendet werden und Leistungskriterien (Leistungszahl COP ≥ 3,4) erfüllen. Somit profitiert die Klimaanlage mit Heizfunktion von dem ermäßigten Satz, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und die Installation von einem zertifizierten Fachbetrieb RGE (Reconnu Garant de l'Environnement) durchgeführt wird.
Die zu beachtenden Bedingungen
- Wohnung älter als zwei Jahre: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt nur für Arbeiten in Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt sind.
- Zertifizierter Fachbetrieb RGE: Der Installateur muss über eine gültige RGE-Zertifizierung verfügen (mit dem Vermerk „Wärmepumpe“).
- Vorheriger Kostenvoranschlag: Der Fachbetrieb muss einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen, der den anwendbaren Mehrwertsteuersatz (5,5 %) angibt.
- Rechnung: Die Rechnung muss den Vermerk „MwSt. zu 5,5 % - Artikel 278-0 bis A CGI“ enthalten.
Besonderer Fall der Wohnungseigentümergemeinschaft
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Installation einer Klimaanlage mit Heizfunktion das Sondereigentum (die Wohnung des Eigentümers) oder das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade) betreffen. Für das Sondereigentum gelten die gleichen Bedingungen wie für ein Einfamilienhaus. Für das Gemeinschaftseigentum muss die Eigentümerversammlung die Arbeiten mit einfacher Mehrheit beschlossen haben (Artikel 24 des Gesetzes vom 10. Juli 1965). In diesem Fall kann die Eigentümergemeinschaft den ermäßigten Satz in Anspruch nehmen, wenn der Fachbetrieb RGE-zertifiziert ist und das Gebäude seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt ist. Achtung: Wenn ein Eigentümer eine individuelle Anlage auf einem Gemeinschaftsteil installiert (z. B. Aufstellung eines Außengeräts auf dem Dach), muss er die Genehmigung der Eigentümerversammlung mit der Mehrheit nach Artikel 25 (Mehrheit der Stimmen aller Eigentümer) einholen.
Welche konkreten Vorteile gibt es?
Der servitude-passage-jurisprudence" title="Darf man eine Wegerecht schließen? Die Antwort der Rechtsprechung" class="internal-link">Wechsel der Mehrwertsteuer von 20 % auf 5,5 % stellt eine erhebliche Ersparnis dar. Bei einer Installation mit einem Rechnungsbetrag von 10.000 € inkl. MwSt. sinkt die Mehrwertsteuer von 1.667 € auf 521 €, was einer Ersparnis von 1.146 € entspricht. Darüber hinaus können diese Arbeiten mit MaPrimeRénov' kombiniert werden (unter bestimmten Einkommens- und Energieeffizienzvoraussetzungen): Die Prämie wird auf den Bruttobetrag berechnet, und Sie profitieren somit von der ermäßigten Mehrwertsteuer und der Förderung.
Die zu vermeidenden Fallstricke
- Nicht konformer Kostenvoranschlag: Wenn der Kostenvoranschlag den ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht angibt, kann der Fachbetrieb ihn auf der Rechnung nicht anwenden.
- Installation ohne RGE: Kein ermäßigter Satz möglich, selbst wenn das Gerät förderfähig ist.
- Neubau: Die Mehrwertsteuer von 5,5 % gilt nicht für Wohnungen, die jünger als zwei Jahre sind (außer im Rahmen einer umfassenden Renovierung).
- Steuererklärung: Im Falle einer Kontrolle muss der Eigentümer das Fertigstellungsdatum der Wohnung nachweisen können (Baugenehmigung, Kaufvertrag).
Praktische Tipps
Um Ihre Installation abzusichern:
- Lassen Sie mehrere Kostenvoranschläge von RGE-zertifizierten Fachbetrieben erstellen.
- Überprüfen Sie, ob der Kostenvoranschlag ausdrücklich die Mehrwertsteuer von 5,5 % erwähnt.
- In einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Planen Sie die Abstimmung in der Eigentümerversammlung vor (fügen Sie der Einladung einen Kostenvoranschlag bei).
- Bewahren Sie alle Dokumente auf (Kostenvoranschlag, Rechnung, RGE-Bescheinigung, Nachweis des Fertigstellungsdatums).
Fazit
Für weitere Informationen finden Sie alle rechtlichen Informationen auf Service-Public.fr.
Die Mehrwertsteuer von 5,5 % auf Klimaanlagen mit Heizfunktion ist eine echte Gelegenheit, die Kosten Ihrer Arbeiten zu senken, aber sie ist streng reglementiert. Halten Sie die Bedingungen ein, beauftragen Sie einen RGE-zertifizierten Fachbetrieb und überprüfen Sie Ihren Kostenvoranschlag. Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihr Projekt abzusichern.
Rechtsanwältin Cécile Zakine, Fachanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte
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