Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 95-15.452 • 1997-04-30 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Das Berufungsgericht, das feststellt, dass der Kaufvertrag vorsah, dass die auflösende Bedingung mit der Annahme des Angebots durch den Käufer erfüllt sei, wobei dieses Angebot spätestens innerhalb eines Monats, also vor dem 5. April 1987, erfolgen musste, und die Annahme zwischen dem zehnten und fünfzehnten Tag nach Erhalt des Angebots, also spätestens am 20. April 1987, erfolgen musste, und das feststellt, dass bis zum vereinbarten Termin des 20. April 1987 kein Darlehensvertrag formalisiert worden war, kann daraus schließen, dass die Bedingung als ausgefallen zu betrachten sei und die Käufer nicht mehr verlangen könnten, dass der inzwischen hinfällig gewordene Kaufvertrag erneut beurkundet werde.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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