Entscheidungsreferenz: cc • N° 90-12.526 • 1991-10-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Sofern der von einem Notar vorbereitete "Kaufvorvertrag" klarstellt, "dass vom Verkäufer kein Vertreter für den Verkauf bestellt ist" und der Verkäufer direkt in die Preisverhandlung eingegriffen hat, sodass der Unterzeichner dieses "Kaufvorvertrags" nicht über die fehlende Vertretungsmacht des Notars, im Namen des Verkäufers zu kontrahieren, getäuscht werden konnte, kann dieser Notar nicht als Anscheinsvertreter des Verkäufers angesehen werden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen genau ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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