Referenzentscheidung: cc • N° 74-10.396 • 1975-10-14 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Da die zweiten Untersuchungen, die ein Sachverständiger in Ausführung des ihm übertragenen ergänzenden Auftrags vornimmt, nur den Zweck haben, die durch die Instandsetzung einer defekten Heizungsanlage verursachten Ausgaben zu beziffern, und somit nur die Fortsetzung derjenigen sind, die er bei der ersten Begutachtung durchgeführt hat, ist der Sachverständige nicht verpflichtet, die Parteien dazu zu laden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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