Referenzentscheidung: cc • N° 10-26.644 • 2012-01-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Tod des Schuldners, der für eine Straftat schuldig befunden wurde, der gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hat, gefolgt von der Ausschlagung der Erbschaft durch seinen einzigen Erben, hat keine Auswirkung auf die Vollstreckbarkeit des Urteils, das ihn zivilrechtlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, welches weiterhin gegenüber der Erbschaft geltend gemacht werden kann. Daraus folgt, dass das Urteil aufzuheben ist, das, um einen Zahlungsbefehl mit Pfändungswirkung aufzuheben und die Löschung seiner Veröffentlichung anzuordnen, feststellt, dass das Berufungsgericht nicht über den Antrag auf Bestätigung der vom Gericht ausgesprochenen Zivilverurteilung entschieden hat.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Antizipieren Sie: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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