Referenzentscheidung: cc • N° 17-11.571 • 2018-05-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Aus den Artikeln 44 und 45 der Zivilprozessordnung (code de procédure civile) und Artikel 3 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (code civil) ergibt sich, dass bei einer Erbschaft, die Grundstücke in beiden Ländern umfasst, deren Staatsangehörigkeit der Verstorbene besaß, die durch das Recht des Belegenheitsorts des Grundstücks bewirkte Rückverweisung (renvoi) verlangt, dass das Anknüpfungskriterium des nationalen Rechts des Verstorbenen nach den Kollisionsnormen des verweisenden Landes bestimmt wird. Ein Berufungsgericht verletzt diese Vorschriften, wenn es gegenüber einem Doppelstaatsbürger mit französischer und spanischer Staatsangehörigkeit das französische Recht bevorzugt, obwohl das nationale Anknüpfungsrecht im Sinne des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nach den Bestimmungen des spanischen Rechts in der Auslegung durch seine Rechtsprechung zu bestimmen war.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein.
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Eigentumstitel, Urkunden, Schreiben).
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit.
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Bodenrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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