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Droit Immobilier

Im Korrektionellen Verfahren ab dem Zeitpunkt

📅 Décision du 14 März 2006⚖️ Cour de cassation👁️ 5 vues📖 2 min de lecture

Im Korrektionellen Verfahren kann die Untersuchungshaft der beschuldigten Person verlängert werden, wenn die angedrohte Strafe mehr als fünf Jahre beträgt, auch wenn sie nicht bereits zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, unter den in Artikel 145-1 Absatz 2 der Strafprozessordnung vorgesehenen Bedingungen.

Referenzentscheidung: cc • N° 06-80.056 • 2006-03-14 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Im Korrektionellen Verfahren kann die Untersuchungshaft der beschuldigten Person verlängert werden, wenn die angedrohte Strafe mehr als fünf Jahre beträgt, auch wenn sie nicht bereits zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, unter den in Artikel 145-1 Absatz 2 der Strafprozessordnung vorgesehenen Bedingungen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Informations juridiques

  • Numéro: 06-80.056
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 14 mars 2006

Mots-clés

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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Avertissement: Les analyses présentées sur ce site sont fournies à titre informatif uniquement et ne constituent pas des conseils juridiques personnalisés. Pour une consultation adaptée à votre situation, contactez un avocat.

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Rechtsanwältin Maître Zakine, Doktor der Rechtswissenschaften

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