Referenzentscheidung: cc • N° 06-80.056 • 2006-03-14 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Im Korrektionellen Verfahren kann die Untersuchungshaft der beschuldigten Person verlängert werden, wenn die angedrohte Strafe mehr als fünf Jahre beträgt, auch wenn sie nicht bereits zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, unter den in Artikel 145-1 Absatz 2 der Strafprozessordnung vorgesehenen Bedingungen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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