Referenzentscheidung: cc • Nr. 84-14.308 • 1987-06-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gerechtfertigt ist die Entscheidung, die den Gewährleistungsanspruch (appel en garantie) einer Baufirma gegen Unternehmen, die mit ihr zusammengearbeitet haben und einem Insolvenzverfahren unterliegen, als derzeit unzulässig erklärt, da diese Firma, die selbst Gegenstand zahlreicher Schadensersatzforderungen ist, beantragt hatte, dass die Unternehmen sie von allen Verurteilungen sowohl in der Hauptsache als auch bezüglich der Kosten freistellen sollten; in der Tat zeigen ihre Schriftsätze, dass die von dieser Firma eingereichten Forderungen auf die Zahlung von Geldbeträgen für einen vor der Eröffnung der Insolvenzverfahren betreffend die Unternehmen liegenden Grund gerichtet waren und daher dem Prüfungsverfahren der Forderungen unterworfen werden mussten.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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