Referenzentscheidung: cc • Nr. 14-17.964 • 2015-09-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Ein Berufungsgericht, das feststellt, dass der bloße Umstand, dass eine Gesellschaft, zunächst Pächter und später Erwerber eines Geschäftsbetriebs, während der Dauer der Verpachtung des Geschäftsbetriebs Geschäftsbeziehungen mit einem früheren Partner des Veräußerers aufgenommen hat, bevor sie diese kurz nach dem Erwerb des Geschäftsbetriebs beendete, nicht den Schluss zulässt, dass diese Gesellschaft die Absicht hatte, die ursprünglich zwischen dem Veräußerer und diesem Partner begründete Geschäftsbeziehung fortzusetzen, und daraus ableitet, dass die Kündigungsfrist, die diesem Partner zusteht, nicht unter Berücksichtigung der zuvor mit dem Veräußerer begründeten Geschäftsbeziehung bestimmt werden muss, wendet die Bestimmungen des Artikels L. 442-6, I, 5° des Handelsgesetzbuchs genau an.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
