Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 73-12.897 • 1976-05-25 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie kommen nach Hause, in Boulogne-Billancourt, und entdecken, dass Ihre schöne Zypressenhecke, die Sie vor Blicken und Wind schützte, zu Asche verbrannt ist. Kinder haben mit einem Feuerzeug gespielt, und das Feuer hat sich ausgebreitet. Sie sind wütend, aber auch besorgt: Wie lange haben Sie Zeit, Schadensersatz zu fordern? Drei Jahre? Fünf Jahre? Die Antwort ist nicht offensichtlich, denn das Gesetz unterscheidet nach der Art der Pflanzen.
Diese Entscheidung des Kassationsgerichtshofs von 1976 beantwortet genau diese Frage. Sie besagt, dass als Hecke gepflanzte Zypressen keine „Wälder und Forste“ im Sinne des Forstgesetzbuchs sind. Folglich findet die besondere dreijährige Verjährungsfrist für forstliche Delikte keine Anwendung. Der Eigentümer hat die fünfjährige Regelverjährungsfrist (Artikel 2224 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) für eine Klage.
Wenn Sie Eigentümer einer Hecke sind, auch wenn sie hoch und dicht ist, unterliegen Sie nicht den restriktiven Regeln des Waldes. Sie können die Verantwortlichen eines Brandes fünf Jahre lang verfolgen. Diese Unterscheidung kann auch für andere Bepflanzungen gelten: Obstbäume, Ziergehölze usw. Aber was ändert das konkret für Sie?
Der Sachverhalt: eine Geschichte, wie sie täglich vorkommt
Herr X, Eigentümer eines Hauses in Boulogne-Billancourt, hatte entlang seines Zauns eine Zypressenhecke gepflanzt. Diese Bäume, mehrere Meter hoch, bildeten einen dichten Sichtschutz. Eines Nachmittags zündeten Kinder aus der Nachbarschaft beim Spielen die Hecke an. Der Brand zerstörte schnell etwa zwanzig Zypressen und verursachte einen ästhetischen Schaden sowie einen Verlust an Privatsphäre für Herrn X.
Die Eltern der Kinder wurden vor dem Strafgericht wegen Zerstörung von Pflanzungen durch Brand gemäß Artikel 179 des Forstgesetzbuchs (jetzt L. 131-1 des Forstgesetzbuchs) belangt. Dieser Text bestraft denjenigen, der einen Brand von Wäldern, Forsten, Heiden, Macchia oder Pflanzungen verursacht. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte die Eltern, wandte jedoch die dreijährige Verjährung forstlicher Delikte an, da die Zivilklage mehr als drei Jahre nach den Ereignissen erhoben worden sei.
Herr X legte Berufung ein. Das Berufungsgericht Paris bestätigte die strafrechtliche Verurteilung, lehnte jedoch die dreijährige Verjährung ab, da die als Hecke gepflanzten Zypressen keine „Pflanzung“ im Sinne des Forstgesetzbuchs darstellten oder zumindest nicht dem Forstregime unterlägen. Die Eltern legten daraufhin Revision ein und argumentierten, dass die Zypressenhecke sehr wohl eine Pflanzung sei und die Klage verjährt sei.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof musste eine Qualifikationsfrage entscheiden: Ist eine Zypressenhecke eine „Pflanzung“ im Sinne von Artikel 179 des Forstgesetzbuchs? Wenn ja, gilt die dreijährige Verjährung; wenn nicht, gilt die fünfjährige Regelverjährungsfrist des Artikels 1240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (außervertragliche Haftung).
Die Tatsacheninstanz (Berufungsgericht) hatte angenommen, dass der Begriff „Pflanzungen“ allgemein sei und auf als Hecke angeordnete Zypressen anwendbar sei. Aber der Kassationsgerichtshof hob diese Argumentation auf: Er erinnerte daran, dass das Forstgesetzbuch den Schutz von Wäldern und Forsten bezweckt und dass als Hecke gepflanzte Bäume, auch wenn sie zahlreich sind, nicht unter dieses Sonderregime fallen. Die Zypressenhecke ist kein Wald, auch nicht in Miniaturform.
Vorsicht jedoch: Das Gericht sagt nicht, dass Zypressen keine Pflanzungen sind. Es sagt, dass ihre Zerstörung nicht unter Artikel 179 des Forstgesetzbuchs fällt, da dieser Artikel restriktiv auszulegen ist. Folglich findet die dreijährige Verjährung keine Anwendung. Der Eigentümer kann daher auf der Grundlage der zivilrechtlichen Haftung des allgemeinen Rechts innerhalb von fünf Jahren ab Kenntnis des Schadens klagen.
Beachten Sie, dass diese Entscheidung vor der Verjährungsreform von 2008 ergangen ist. Heute beträgt die Regelverjährungsfrist fünf Jahre (Artikel 2224 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), aber die Argumentation bleibt gültig: Die besondere Verjährung forstlicher Delikte (Artikel 9 der Strafprozessordnung) gilt nicht für Hecken.
Was das für Sie konkret ändert
Für den Eigentümer einer Hecke: Sie haben fünf Jahre Zeit, um vom Brandverursacher – sei es ein Kind, ein Nachbar oder ein Passant – Schadensersatz zu verlangen. In der Praxis müssen Sie, wenn Ihre Zypressen verbrannt sind, schnell handeln, aber Sie sind nicht durch die Dreijahresfrist eingeschränkt. Beispiel: In Évry sah ein Eigentümer seine Thujahecke durch ein unkontrolliertes Gartenfeuer zerstört. Er konnte nach 4 Jahren 2.500 € Schadensersatz erhalten, da die dreijährige Verjährung nicht griff.
Für den Mieter: Wenn Sie ein Haus mit Garten mieten, haften Sie für Mieterschäden. Aber wenn ein Dritter die Hecke in Brand setzt, müssen Sie oder der Eigentümer den Dritten verfolgen. Die fünfjährige Verjährung gibt Ihnen Zeit, Beweise zu sammeln.
Für die Versicherung: Hausratversicherungen decken oft Brände von Pflanzen ab, jedoch mit Meldefristen. Beachten Sie, dass Sie auch dann klagen können, wenn die Versicherung bereits geleistet hat (Legalzession).
Für Eltern minderjähriger Kinder: Sie haften zivilrechtlich für das Verhalten Ihrer Kinder. Aber Sie können von einer kürzeren Verjährungsfrist profitieren, wenn die Hecke als Wald qualifiziert wäre. Dank dieser Entscheidung werden Sie nach allgemeinem Recht mit einer fünfjährigen Frist verfolgt.

