Referenzentscheidung: cc • N° 83-14.257 • 1984-11-07 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es obliegt dem Eigentümer eines umschlossenen Grundstücks zu beweisen, dass er seit weniger als dreißig Jahren die Trasse des von ihm auf einem Nachbargrundstück beanspruchten Notwegrechts genutzt hat. Folglich unterliegt das Urteil der Kassation, das nach der Feststellung, dass der Eigentümer eines umschlossenen Grundstücks die beanspruchte Trasse zuvor ersessen hatte, annimmt, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht beweist, dass die Nutzung dieser Trasse durch den Eigentümer des umschlossenen Grundstücks mehr als dreißig Jahre lang unterblieben ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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