Referenzentscheidung: cc • N° 00-80.656 • 2001-01-30 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es ist Grundsatz, dass der Untersuchungsrichter, der eine Klage mit Zivilklageerhebung gemäß Artikel 85 der Strafprozessordnung erhalten hat, verpflichtet ist, Ermittlungen durchzuführen, als wäre er durch eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft befasst worden. Andererseits kann die Staatsanwaltschaft gemäß Absatz 4 von Artikel 86 desselben Gesetzbuchs den Untersuchungsrichter nur dann mit einem Antrag auf Nichteinleitung des Verfahrens befassen, wenn die Tatsachen aus Gründen, die die öffentliche Klage selbst betreffen, rechtlich nicht verfolgt werden können oder wenn sie, selbst wenn sie als erwiesen angenommen werden, keine strafrechtliche Qualifikation zulassen. Daher ist die Entscheidung der Anklagekammer aufzuheben, die durch abstrakte Prüfung der in der Klage genannten Beschuldigung die Einleitung des Verfahrens mit der Begründung ablehnt, die Tatsachen seien Ordnungswidrigkeiten und nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen worden. (1).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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