Referenzentscheidung: cc • Nr. 09-68.942 • 2011-03-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert wichtige Erkenntnisse zu Ihrem Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Berufungsgericht, das über einen gegen einen Mieter erhobenen Räumungsantrag zu entscheiden hatte, welcher sich auf den Genuss der diplomatischen Immunität berief, konnte – nachdem es festgestellt hatte, dass die Funktionen dieses Mieters als Botschafter mehr als zwei Jahre vor seiner Entscheidung beendet worden waren – daraus ableiten, dass dieser, da ihm die in Artikel 39 § 2 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 vorgesehene angemessene Frist zur Verfügung gestanden hatte, nicht mehr in den Genuss dieser Immunität kam
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Kernpunkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst gewissenhaft
- Bewahren Sie sämtliche Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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📌 Betrifft das Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, französische Rechtsanwältin für Immobilienrecht, praktiziert in ganz Frankreich.
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