Entscheidungsreferenz: cc • N° 61-13.692 • 1965-03-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
DER VERMIETER IST NIE VERPFLICHTET, DER VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS ZUZUSTIMMEN, UND FALLS ER ZUR BEFREIUNG VON DER ZAHLUNG DER ENTSCHÄDIGUNG FÜR GESCHÄFTSAUFGABE EINEN UNGERECHTFERTIGTEN GRUND GELTEND GEMACHT HAT, BLEIBT ER DENNOCH BERECHTIGT, DIESE ENTSCHÄDIGUNG ANZUZIEHEN. DAHER KANN MAN EINEM URTEIL NICHT VORWERFEN, DASS ES DAS ANGEBOT EINES VERMIETERS FÜR ZULÄSSIG ERKLÄRT HAT, EINE AUF DIE GESAMTEN MIETRÄUME BERECHNETE ENTSCHÄDIGUNG FÜR GESCHÄFTSAUFGABE ZU ZAHLEN, UM DIE RÄUME ZURÜCKZUNEHMEN, NACHDEM SEINE AUF ARTIKEL 14 DES DEKRETS VOM 30. SEPTEMBER 1953 GESTÜTZTE WIEDERAUFNAHMEKLAGE ZUM ZWECKE DES SELBSTBEWOHNENS DURCH EIN ERSTES URTEIL NUR FÜR EINEN TEIL DER MIETRÄUME FÜR BEGRÜNDET UND IM ÜBRIGEN FÜR UNBEGRÜNDET ERKLÄRT WORDEN WAR.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Titel, Urkunden, Schreiben) auf
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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