Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 76-41.209 • 1978-04-27 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich die Szene vor: Sie sind Eigentümer eines Gebäudes in Mayenne und stellen einen Hausmeister mit einer dreimonatigen Probezeit ein. Nach zwei Monaten übertragen Sie ihm die Verwaltung der Mieten und den Empfang der Mieter. Er engagiert sich, Sie lassen ihn verstehen, dass er fest angestellt wird. Dann, am Tag vor Ende der Probezeit, kündigen Sie ihn ohne Erklärung. Ist das legal? Die Frage, die sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer stellt. Was antwortet der Kassationsgerichtshof? Dass eine solche Kündigung auch während der Probezeit missbräuchlich sein kann, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Vertrauen geschaffen hat.
Dieser Fall, der 1978 entschieden wurde, betrifft eine Bankangestellte in Bordeaux, aber sein Grundsatz gilt überall, auch in der Mayenne oder in Saint-Berthevin. Er erinnert daran, dass die Freiheit, eine Probezeit zu beenden, nicht absolut ist: Sobald der Arbeitgeber eine Festanstellung in Aussicht stellt und Verantwortung überträgt, muss er die Kündigung durch einen tatsächlichen und ernsthaften Grund rechtfertigen.
Die Fakten: eine Geschichte, wie sie jeden Tag passiert
Am 2. Mai 1974 stellt eine Bank eine Stenotypistin in ihrer Filiale in Bordeaux mit einer Probezeit ein. Sehr schnell wird sie als Praktikantin aufgenommen und erhält Verantwortung: Sie vertritt festangestellte Redakteurinnen, bearbeitet wichtige Akten. Der Arbeitgeber lässt ihr durch Korrespondenz und in Gesprächen verstehen, dass sie fest angestellt wird. Aber am 2. Januar 1975, als sie kurz vor der Festanstellung steht, kündigt die Bank ihr. Warum? Offiziell wurde ihr wegen eines Konflikts mit einem Kollegen eine Rüge erteilt. Aber die Arbeitnehmerin bestreitet dies: ihrer Meinung nach ist dies nur ein Vorwand.
Sie ruft das Arbeitsgericht von Bordeaux an, das ihr Recht gibt: Die Kündigung ist missbräuchlich. Die Bank legt Berufung ein, aber das Berufungsgericht bestätigt. Wendepunkt: Die Bank legt Kassation ein. Sie argumentiert, dass die Probezeit ihr erlaubte, frei ohne Grund zu kündigen. Der Kassationsgerichtshof weist die Klage ab: Das Versprechen der Festanstellung, verbunden mit der übertragenen Verantwortung, macht die Kündigung missbräuchlich.
Diese Geschichte erinnert an die von Herrn Dupont, einem Eigentümer in Saint-Berthevin, der einen Angestellten für die Verwaltung seiner Saisonvermietungen eingestellt hatte. Nach zwei Monaten Probezeit hatte er ihm die Schlüssel aller Wohnungen anvertraut und einen unbefristeten Vertrag versprochen. Am nächsten Tag kündigte er ihn ohne Grund. Ergebnis: Verurteilung wegen missbräuchlicher Kündigung mit 6.000 € Schadensersatz.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof stützt sich auf ein einfaches Prinzip: Rechtsmissbrauch (Artikel 1240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der verpflichtet, den durch eigenes Verschulden verursachten Schaden zu ersetzen). Auch wenn die Probezeit eine Kündigung ohne Grund erlaubt, darf der Arbeitgeber dieses Recht nicht missbrauchen. Im vorliegenden Fall kennzeichnen drei Elemente den Missbrauch:
- Die Einstellung als Praktikantin mit Verantwortung: Die Arbeitnehmerin erledigte nicht mehr einfache Stenotypistenaufgaben, sondern vertrat Redakteurinnen. Dies zeigt, dass sie als für die Stelle geeignet angesehen wurde.
- Die Versprechungen der Festanstellung: Durch Briefe und mündlich ließ der Arbeitgeber verstehen, dass sie fest angestellt würde. Dies schuf eine berechtigte Erwartung.
- Der Zeitpunkt der Kündigung: Die Kündigung erfolgt kurz vor der Festanstellung, was auf eine willkürliche Entscheidung hindeutet.
Der Gerichtshof stellt klar, dass die Tatsachenrichter diese Elemente souverän beurteilt haben. Er stellt die Freiheit, die Probezeit zu beenden, nicht in Frage, sondern begrenzt deren Exzesse. Rechtliche Grundlage: Der frühere Artikel L. 122-14-3 des Arbeitsgesetzbuchs (heute L. 1232-1) verlangt, dass jede Kündigung auf einem tatsächlichen und ernsthaften Grund beruht. Hier hat die Bank nicht bewiesen, dass die Rüge die Kündigung rechtfertigt.
Was die Richter nicht gesagt haben: Sie haben nicht verboten, während der Probezeit zu kündigen. Sie haben nur verlangt, dass der Arbeitgeber, wenn er eine Festanstellung in Aussicht gestellt und Verantwortung übertragen hat, seine Entscheidung begründen muss. Keine Kehrtwende, sondern eine Bestätigung des Gleichgewichts zwischen Freiheit und Loyalität.
Was das für Sie konkret ändert
Für den Arbeitgeber (Vermieter, Geschäftsführer): Sie können eine Probezeit nicht mehr ohne Grund beenden, wenn Sie eine Festanstellung in Aussicht gestellt haben. Beispiel mit Zahlen: In Mayenne stellt ein Eigentümer einen Hausmeister für 1.800 € netto pro Monat ein. Während der Probezeit überträgt er ihm die Verwaltung der Quittungen und die Überwachung der Arbeiten. Er sagt ihm: „Wenn es gut läuft, unterschreiben wir einen unbefristeten Vertrag.“ Nach drei Monaten kündigt er ihn wegen „Nichtkonformität“. Der Hausmeister ruft das Arbeitsgericht an. Risiko: 6 Monatsgehälter Schadensersatz (also 10.800 €). Wenn Sie in dieser Situation sind, müssen Sie entweder eine schwere Verfehlung nachweisen oder das Ende der Probezeit abwarten und keine Erwartungen geweckt haben.
Für den Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in der Probezeit befinden und Ihnen ungewöhnliche Verantwortung übertragen wird oder Ihnen ein unbefristeter Vertrag versprochen wird, bewahren Sie Beweise auf (E-Mails, Briefe, Zeugen). Beispiel: In Laval wurde einem Verkäufer, der mit der Zusage einer Festanstellung nach 4 Monaten eingestellt wurde, ein Kundenportfolio übertragen. Nach 3 Monaten gekündigt, erhielt er 8.000 €. Frist: Sie haben 12 Monate Zeit, um vor dem Arbeitsgericht zu klagen.
Für den Wohnungseigentümer: Wenn Sie einen ehrenamtlichen Verwalter oder einen Hausangestellten einstellen, gelten dieselben Regeln. Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können.

