Entscheidungsreferenz: cc • N° 15-27.899 • 2017-05-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die freihändige Veräußerung der Vermögenswerte des Schuldners in der Liquidation judiciaire, die vom Richter-Kommissar zu den von ihm festgelegten Preisen und Bedingungen genehmigt werden muss, ist ein Verkauf von Rechts wegen, der nicht wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Daraus folgt, dass der Erwerber, der behauptet, Opfer einer arglistigen Täuschung durch den Liquidator zu sein, zwar die persönliche Haftung des Letzteren geltend machen kann, aber nicht auf der Grundlage dieses Willensmangels auf Nichtigkeit des so genehmigten Verkaufs klagen kann.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Arbeitsrechtlicher Anwalt |
→ Alle unsere juristischen Artikel

