Entscheidungsreferenz: cc • N° 17-86.695 • 2018-12-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Voraussetzung der Einziehbarkeit des von einem Rechtshilfeersuchen betroffenen Vermögensgegenstands nach französischem Recht, die in Artikel 713-37, 2° der Strafprozessordnung (code de procédure pénale) festgelegt ist und darauf abzielt, die Vollstreckung einer ausländischen Einziehungsentscheidung auszuschließen, die gegen die auf dem französischen Hoheitsgebiet geltenden Vorschriften verstößt, beurteilt sich nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des mit dem Ersuchen befassten französischen Gerichts gelten. Ein Urteil, das auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts geltenden Bestimmungen des Artikels 131-21 der Strafprozessordnung nach Prüfung der Voraussetzungen die Vollstreckung einer von einem ausländischen Gericht angeordneten Wertersatzeinziehung an einem Grundstück in Frankreich genehmigt hat, an dem der Verurteilte nicht Eigentümer war, aber die freie Verfügung hatte, unterliegt keiner Kassation.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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