Referenzentscheidung: cc • N° 93-16.493 • 1996-01-30 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens (redressement judiciaire) gegen eine Gesellschaft nach dem Urteil, das diese Gesellschaft zur Behebung von Mängeln an einem Gebäude verurteilt hat, stellt für den Eigentümer des Gebäudes eine Entwicklung des Rechtsstreits dar, die ihn berechtigt, erstmals in der Berufungsinstanz auf der Grundlage der ihm zustehenden Direktklage die Verurteilung des Versicherers dieser Gesellschaft zu verlangen, obwohl dieser in erster Instanz Partei war, jedoch ohne dass der Eigentümer zu diesem Zeitpunkt einen Antrag gegen ihn gestellt hätte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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