Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 09-71.575 • 2010-12-16 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Fehlen der Umsetzung einer Vertragsklausel, die ein obligatorisches und vor der Anrufung des Gerichts durchzuführendes Schlichtungsverfahren vorsieht, stellt eine Prozessvoraussetzung dar, die im Laufe des Verfahrens geheilt werden kann. Folglich verstößt das Berufungsgericht gegen Artikel 126 der Zivilprozessordnung, wenn es diese Prozessvoraussetzung annimmt, obwohl zum Zeitpunkt seiner Entscheidung der Grund der Unzulässigkeit weggefallen war, da die Kläger das Schlichtungsverfahren in der im Kaufvorvertrag vorgeschriebenen Form durchgeführt hatten und nach Feststellung seines Scheiterns ihre Anträge vor dem Gericht erneuert hatten.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege (Titel, Urkunden, Schreiben) auf
- Planen Sie voraus: eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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