Referenzentscheidung: cc • Nr. 78-91.947 • 1979-01-30 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Delikt der falschen Anschuldigung erfordert für seine Verwirklichung die Feststellung von Bösgläubigkeit, die in der Kenntnis des Angeklagten von der Falschheit der angezeigten Tatsache besteht. Die bloße Feststellung, dass die Anzeige in der Absicht zu schaden erstattet wurde, reicht nicht aus, um Bösgläubigkeit zu qualifizieren (1).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
