Referenzentscheidung: cc • N° 87-11.532 • 1989-06-07 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Bauherr hat die Verpflichtung, eine Versicherungspolice abzuschließen, die ihn unabhängig von jeder Haftungsprüfung gegen Schäden infolge von Baumängeln absichert, die sich aus der in Artikel 1792 des Code civil definierten Haftung der Bauunternehmer ergeben; diese Garantie kann gegebenenfalls vor jeder Abnahme im Falle einer Kündigung wegen Nichterfüllung des mit dem Unternehmer geschlossenen Werkvertrags greifen. Die Pflichtversicherung der Haftung des Bauunternehmers tritt erst nach Abnahme der Arbeiten in Kraft, so dass jede für den Zeitraum davor abgeschlossene Versicherung notwendigerweise dem Grundsatz der Vertragsfreiheit unterliegt. Das Berufungsgericht, das die direkte Klage des Geschädigten gegen den Versicherer zulässt, obwohl die im Vertrag vorgesehenen Garantien als eine Schadensversicherung zugunsten des versicherten Unternehmers, der verpflichtet ist, die mangelhaften Arbeiten vor der Übergabe auf eigene Kosten zu übernehmen, und nicht als eine Haftpflichtversicherung dargestellt wurden, verstößt gegen diese Bestimmungen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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