Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 09-40.543 • 2011-09-28 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Europäische Parlament, Organ der Europäischen Union, konnte vor Inkrafttreten des Artikels D.1251-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs (code du travail) Leiharbeit gemäß den Artikeln L. 1251-1 ff. des code du travail in Anspruch nehmen. Die Einsatzzverträge der Arbeitnehmer eines Leiharbeitsunternehmens, die dem Europäischen Parlament monatlich für dieselben Aufgaben für die Dauer einer Parlamentssitzung zur Verfügung gestellt werden, dienen dazu, den normalen und dauerhaften Betrieb dieses Gemeinschaftsorgans zu gewährleisten, auch wenn dieser unterbrochen ist. Wenn das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 1985 (Rechtssache Nr. 232/84) nicht erlaubt, den Leiharbeitsvertrag gegenüber dem Europäischen Parlament in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umzudeuten, steht es der Zuerkennung von Schadensersatz wegen des den Arbeitnehmern zugefügten Schadens, die unter Verstoß gegen zwingende nationale Rechtsvorschriften beschäftigt wurden, nicht entgegen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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