Referenzentscheidung: cc • N° 22-12.870 • 2023-05-25 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Einhaltung der Verpflichtung zur konformen Lieferung durch den Verkäufer eines als baureif verkauften Grundstücks wird zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs beurteilt, im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des örtlichen Bebauungsplans (PLU); Änderungen, die zuvor durch Beschluss des Gemeinderats angenommen, aber noch nicht veröffentlicht wurden, sind nicht anwendbar.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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