Referenzentscheidung: cc • N° 14-25.645 • 2016-06-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Verkäufer einer Immobilie, die zu Wohnzwecken vermietet ist, wird in dem Verfahren zur Bestätigung der Kündigung, die vor dem Verkauf ausgesprochen wurde und vom Käufer gegen den Mieter eingeleitet wurde, nicht durch den Käufer vertreten, so dass er berechtigt ist, Drittwiderspruch gegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Kündigung einzulegen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein.
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben).
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit.
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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