Referenzentscheidung: cc • Nr. 90-12.818 • 1991-10-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Streitigkeiten über die vertragliche Haftung einer Gemeinde aus dem Verkauf von Grundstücken in einem zu ihrem Privatvermögen gehörenden Erschließungsgebiet fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, sofern der Kaufvertrag nicht die Erbringung eines öffentlichen Dienstes zum Gegenstand hat und keine vom allgemeinen Recht abweichende Klausel enthält. Dies ist der Fall bei einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf, die auf Mängel einer gemeinsamen Heizungsanlage zurückzuführen ist, die, da sie die auf den verkauften Grundstücken errichteten Häuser versorgt, außerhalb des Erschließungsgebiets installiert war und im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags errichtet wurde.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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