Referenzentscheidung: cc • N° 88-82.676 • 1988-12-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Amnestiegesetze, Ausnahmegesetze, sind in ihrem Wortlaut zu verstehen. Es steht den Richtern nicht zu, ihre Bestimmungen auf Fälle auszudehnen, die sie nicht vorgesehen haben. Die Bestimmungen des Artikels 2.1° des Gesetzes vom 20. Juli 1988 über die Amnestie sind nicht anwendbar, wenn die verfolgte Straftat, die nur hauptsächlich mit einer Geldstrafe bestraft wird, eine Neben- oder Zusatzstrafe nach sich ziehen kann, selbst wenn diese fakultativ ist (1).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Konsultation 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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