Referenzentscheidung: cc • N° 82-14.476 • 1983-12-14 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie bedeutet.
Die Situation
Natürliche Dienstbarkeiten begründen keinen Anspruch auf Ausgleich zwischen den jeweiligen Eigentümern des dienenden und des herrschenden Grundstücks. Der Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstücks kann daher weder eine Entschädigung für Schäden an seinem Gebäude durch abfließendes Regenwasser noch eine Beteiligung an den Kosten für die Anlage eines Abflusskanals zur Begrenzung dieser Schäden verlangen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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