Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 15-25.526 • 2017-01-25 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zuständig, sowohl über Schadensersatzansprüche Dritter, die durch die Nachbarschaft einer genehmigungspflichtigen Anlage zum Schutz der Umwelt geschädigt wurden, als auch über Maßnahmen zur Beseitigung künftiger Beeinträchtigungen zu entscheiden, sofern diese Maßnahmen nicht den von der Verwaltung aufgrund ihrer besonderen polizeilichen Befugnisse erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Der Grundsatz der Trennung von Verwaltungs- und Justizbehörden steht nämlich dem entgegen, dass der ordentliche Richter seine eigene Beurteilung an die Stelle derjenigen der Verwaltungsbehörde setzt, die über die Gefahren oder Nachteile dieser Anlagen entschieden hat, sei es für die Bequemlichkeit der Nachbarschaft, die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und Sauberkeit, die Landwirtschaft, den Schutz der Natur, der Umwelt und der Landschaft, die rationelle Energienutzung oder die Erhaltung von Stätten und Denkmälern sowie von Elementen des archäologischen Erbes. Daher hat ein Berufungsgericht zu Recht von Amts wegen die Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Klage auf Entfernung von Windkraftanlagen festgestellt, mit der Begründung, dass deren Errichtung und Betrieb eine visuelle und ästhetische Beeinträchtigung sowie Lärmbelästigung verursachen würden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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