Referenzentscheidung: cc • N° 74-70.466 • 1975-12-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gemäß Artikel 21-II der Verordnung vom 23. Oktober 1958 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juli 1972 muss ein Grundstück, um als Bauland eingestuft zu werden, tatsächlich sowohl über Zufahrtswege, ein Stromnetz, Wassernetze und gegebenenfalls Abwassernetze verfügen, deren Abmessungen an seine Kapazität angepasst sind. Die Tatsachenrichter haben ein souveränes Ermessen, um das Vorhandensein und die Bedeutung der tatsächlichen Erschließung festzustellen und zu beurteilen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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