Referenzentscheidung: cc • N° 12-11.821 • 2013-05-29 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gemäß Artikel 860 des Code civil, Absatz 1, ist der Ausgleich (rapport) auf der Grundlage des Wertes des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt der Teilung geschuldet, entsprechend seinem Zustand zum Zeitpunkt der Schenkung. Das Urteil, das keine Wertminderung wegen der geringen Fläche des geschenkten Gebäudes anerkennt, ist zu billigen, sofern zum Zeitpunkt der Teilung der Zustand dieses Vermögensgegenstandes aus einem Grund verändert war, der nicht auf die Tätigkeit des Beschenkten zurückzuführen ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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