Leitentscheidung: cc • N° 19-10.233 • 2020-02-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Einspruch gegen das Urteil eines Berufungsgerichts, das in einem Verfahren mit obligatorischer anwaltlicher Vertretung ergangen ist und das Verfahren, das zu diesem Urteil geführt hat, wieder aufnimmt, stellt keine Berufung dar, sodass Artikel 908 der französischen Zivilprozessordnung (Code de procédure civile) auf den Einspruchführer nicht anwendbar ist, da dieser nicht die Eigenschaft eines Berufungsklägers besitzt
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Kernpunkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
- Bewahren Sie alle Nachweisunterlagen auf (Eigentumstitel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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