Referenzentscheidung: cc • N° 82-70.135 • 1983-05-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn ein Urteil mehrere getrennte Streitgegenstände enthält und eine Partei gegen einen davon Berufung einlegt, kann der Berufungsbeklagte gegen die anderen Streitgegenstände Anschlussberufung einlegen. Das Berufungsgericht, das bei einer von der enteignenden Behörde eingelegten Hauptberufung, die sich nur auf die Höhe der für zwei Grundstücke festgesetzten Entschädigungen beschränkt, die Anschlussberufung der Enteigneten, die sich auf alle Grundstücke bezieht, für unzulässig erklärt, unterliegt der Kassation.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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