Referenzentscheidung: cc • N° 78-11.532 • 1979-06-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gibt keine Rechtsgrundlage für seine Entscheidung, das Berufungsgericht, das bei Vorliegen einer Unternehmer-Haftpflichtversicherung für zehnjährige Gewährleistung, die vorsieht, "dass im Falle einer Kündigung des Vertrags die Garantien mit dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung enden" und dass unter "Schadensfall jede während der Garantiedauer erhobene Forderung zu verstehen ist", die Deckung des Versicherers für den Fall angenommen hat, dass die Schäden vor dem Kündigungsdatum der Police aufgetreten sind, indem es ausführte, dass der Anspruch auf Schadensersatz des Geschädigten an dem Tag entstanden sei, an dem er Kenntnis vom Schaden erlangt habe, und dass es unerheblich sei, dass sich die Folgen des Schadens erst nach dem Kündigungsdatum des Versicherungsvertrags gezeigt hätten oder dass die Forderung des Geschädigten erst nach diesem Datum erhoben worden sei, ohne zu prüfen, ob nach den Vertragsbedingungen die Deckung des Versicherers nicht ausgeschlossen war, wenn die Forderung des geschädigten Dritten nach dem Kündigungsdatum der Police erfolgte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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