Referenzentscheidung: cc • N° 99-17.632 • 2003-07-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gibt keine Rechtsgrundlage für seine Entscheidung im Hinblick auf Artikel R. 261-14 des Code de la construction et de l'habitation (Bau- und Wohnungsgesetzbuch) ein Berufungsgericht, das einen Antrag auf Verzugszinsen für Zahlungen mit der Begründung abweist, dass die Klausel des Kaufvertrags, die Verzugszinsen von mindestens 11 % vorsieht, nichtig ist und daher keine Anwendung finden kann, ohne zu prüfen, wie beantragt, ob der übereinstimmende Wille der Parteien nicht die Reduzierung der Verzugszinsen auf einen zulässigen Satz vorschrieb.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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