Referenzentscheidung: cc • N° 76-11.213 • 1978-05-08 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Kann nicht erstmals vor dem Kassationsgerichtshof geltend gemacht werden der Einwand, dass Klagen auf Zahlung nach allgemeinem Recht, die sogar vor dem Eröffnungsurteil von einem Gläubiger gegen seinen Schuldner, über dessen Vermögen ein gerichtliches Vergleichsverfahren oder eine Liquidation des Vermögens angeordnet wurde, eingeleitet wurden, zwingend ausgesetzt und durch das Verfahren der Anmeldung und Prüfung der Forderungen ersetzt werden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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