Entscheidungsreferenz: cc • N° 14-15.538 • 2015-06-24 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich die Szene vor: In Antibes wird eine ältere Mutter für mehrere Monate im Krankenhaus Henri-Gabrielle hospitalisiert. Ihre drei Kinder, Sami, Moïse und Serge, erhalten eines Tages eine gerichtliche Vorladung: Das Krankenhaus fordert von ihnen die Erstattung der Aufenthaltskosten ihrer Mutter in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. „Aber wir wurden nie informiert, und unsere Mutter hat nie um unsere Hilfe gebeten!“, rufen sie aus. Diese Situation können Sie in Menton, Nizza oder anderswo erleben. Die Frage ist einfach: Kann ein Krankenhaus gegen die Kinder eines Patienten vorgehen, um die Bezahlung seiner Behandlung zu erhalten, und bis zu welchem Betrag?
Die Antwort gibt ein Urteil des urbanisme-voisin-prefond-personnel" class="internal-link" title="Violation du PLU : quand un voisin peut-il vous attaquer pour non-respect des règles d'urbanisme ?">Kassationshofs vom 24. Juni 2015 (Nr. 14-15.538). Diese Entscheidung präzisiert die Regeln für die Rückforderung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen gegen Unterhaltsschuldner – also Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, einem bedürftigen Elternteil Unterhalt zu leisten, wie Kinder gegenüber ihren Eltern. Klar gesagt: Das Krankenhaus kann nur das verlangen, was jedes Kind tatsächlich schuldet, entsprechend seinen Mitteln und den Bedürfnissen des Elternteils. Und die berühmte Regel „Alimente verjähren nicht“ (was bedeutet, dass rückständige Unterhaltszahlungen nicht verjähren) gilt nur für den Unterhaltsgläubiger, hier die hospitalisierte Person, nicht für das Krankenhaus.
Dieser Artikel wird diese Entscheidung für Sie, Eigentümer, Mieter oder Immobilienfachleute, aufschlüsseln und Ihnen konkret erklären, was sie ändert und wie Sie sich schützen können. Denn wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden – ein hospitalisierter Elternteil in Nizza, Antibes oder Menton –, müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.
Die Fakten: Eine alltägliche Geschichte
Frau Y..., eine Familienmutter, wird im Krankenhaus Henri-Gabrielle, das von den Hospices civils de Lyon (HCL) betrieben wird, hospitalisiert. Sie bleibt mehrere Monate dort, ohne dass ihre drei Kinder, Sami, Moïse und Serge Y..., über das Ausmaß der Kosten informiert werden. Die HCL, die der Ansicht sind, dass die Kinder aufgrund der Unterhaltspflicht (der gesetzlichen Verpflichtung der Kinder, für die Bedürfnisse ihrer bedürftigen Eltern aufzukommen) zu den Aufenthaltskosten beitragen müssen, stellen ihnen eine Rechnung. Angesichts der Zahlungsverweigerung verklagen die HCL die drei Kinder.
Die Klagen wurden am 23. September 2010 für Sami und Moïse und am 7. Juni 2012 für Serge zugestellt. Also ein Zeitraum von fast zwei Jahren zwischen der ersten und der letzten Klage. Die Kinder bestreiten: Sie behaupten, ihre Mutter sei nie bedürftig gewesen, sie habe ausreichende Mittel gehabt, und das Krankenhaus könne keine Beträge für einen zu alten Zeitraum fordern. Das Berufungsgericht Lyon gibt ihnen in einigen Punkten recht, aber die HCL legen Kassation ein.
Der Streit betraf zwei Fragen: einerseits den Betrag, den jedes Kind zahlen musste – das Krankenhaus forderte die gesamten Kosten, ohne die Möglichkeiten jedes Einzelnen zu berücksichtigen; andererseits die Anwendung der Regel „Alimente verjähren nicht“, d.h. dass rückständige Unterhaltszahlungen nicht verjähren. Die HCL wollten, dass diese Regel auch für ihre Rückforderung gilt, was ihnen erlaubt hätte, Beträge über mehrere Jahre ohne Verjährungsgrenze zu fordern.
Kurz gesagt, es ist die klassische Geschichte einer Krankenhauseinrichtung, die versucht, sich erstatten zu lassen, und von Kindern, die nicht verstehen, warum sie für ihre Mutter zahlen sollen, obwohl sie nie darum gebeten hat. Aber was hat der Kassationshof gesagt?
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationshof hat ein sehr technisches Urteil gefällt, dessen Sinn jedoch klar ist: Die Rückforderung des Krankenhauses gegen die Unterhaltsschuldner ist auf das beschränkt, was diese schulden. Mit anderen Worten: Das Krankenhaus kann nicht mehr verlangen, als jedes Kind aufgrund der Unterhaltspflicht schuldet, unter Berücksichtigung seiner Mittel und der Bedürfnisse des Elternteils.
Die rechtliche Grundlage ist Artikel 205 des Code civil, der bestimmt: „Kinder schulden ihren bedürftigen Eltern Unterhalt.“ Der Kassationshof erinnert daran, dass diese Verpflichtung nicht automatisch ist: Sie hängt vom Bedürftigkeitszustand des Elternteils und den Möglichkeiten des Kindes ab. Im vorliegenden Fall hatte das Berufungsgericht den von jedem Kind geschuldeten Betrag entsprechend seinem Einkommen reduziert. Der Kassationshof bestätigt diesen Ansatz: Das Krankenhaus kann nicht die gesamten Kosten von einem einzigen Kind fordern noch einen Pauschalbetrag ohne individuelle Bewertung verlangen.
Der zentrale Punkt des Urteils betrifft jedoch die Regel „Alimente verjähren nicht“. Diese Regel, die aus dem früheren Artikel 227-7 des Code civil stammt (heute in die Verjährungsbestimmungen integriert), bedeutet, dass Unterhaltsforderungen durch Nichtgebrauch nicht verjähren: Ein Kind, das jahrelang nicht gezahlt hat, kann für alle unbezahlten Raten, auch alte, belangt werden. Der Kassationshof stellt klar, dass diese Regel nur in der Person des Unterhaltsgläubigers zu prüfen ist,

