Décision de référence : cc • N° 99-84.054 • 2000-06-14 • Consulter la décision →
Stellen Sie sich einen Moment vor: Sie sind Eigentümer einer Wohnung in Saint-Laurent-du-Var und erfahren, dass der mit der Renovierung des Daches Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Architekt auch Aktionär des ausgewählten Bauunternehmens ist. Sie denken sich: "Aber das ist doch ein Interessenkonflikt, oder?" Doch das Gesetz ist nicht immer so klar, wie man denkt. Genau das hat der Conseil constitutionnel in einer Entscheidung vom 14. Juni 2000 klargestellt. Wie weit reicht die Neutralitätspflicht für einen Fachmann, der für eine öffentliche Körperschaft arbeitet? Diese Entscheidung stellt klar, dass jeder Architekt, der mit einer Planungs- und Überwachungsaufgabe (maîtrise d'œuvre) von einer öffentlichen Einrichtung betraut wird, als Person gilt, die mit einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe betraut ist, im Sinne von Artikel 432-12 des französischen Strafgesetzbuchs. Das bedeutet, dass er kein Interesse an den Unternehmen haben darf, mit denen er verhandelt, selbst wenn er keine Entscheidungsbefugnis hat. Kurz gesagt: Ein bloßer potenzieller Interessenkonflikt kann zu einer Straftat werden.
Die Fakten: Eine Geschichte, wie sie täglich vorkommt
Herr X, von Beruf Architekt, wurde vom Generalrat des Départements Aisne und dem Generalrat desselben Départements beauftragt, die Planung und Überwachung von Bauvorhaben zu übernehmen. Problem: Er war auch Vorstandsmitglied mehrerer Gesellschaften, die sich um diese Aufträge beworben hatten. Als die Tatsachen entdeckt wurden, leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen illegaler Interessennahme (prise illégale d'intérêts) auf der Grundlage von Artikel 432-12 des französischen Strafgesetzbuchs ein. Diese Vorschrift verbietet jeder Person, die mit einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe betraut ist, ein Interesse an einer Angelegenheit zu nehmen, deren Überwachung oder Verwaltung sie obliegt. Herr X bestritt dies: Seiner Ansicht nach war er nicht im strengen Sinne "mit einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe betraut", da er keinerlei Entscheidungsbefugnis im Namen der öffentlichen Hand besaß. Das Berufungsgericht Douai verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30.000 Francs, aber er legte Kassationsbeschwerde ein. Die zentrale Frage war also: Kann ein Architekt, selbst ohne Entscheidungsbefugnis, als Person angesehen werden, die mit einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe betraut ist? Der Conseil constitutionnel bejahte dies und stellte klar, dass der Begriff der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe keine Entscheidungsbefugnis erfordert, sondern lediglich eine Beteiligung an der Ausführung einer Aufgabe von allgemeinem Interesse.
Die Begründung des Gerichts – im Detail
Der Conseil constitutionnel stützte seine Entscheidung auf eine weite Auslegung von Artikel 432-12 des französischen Strafgesetzbuchs. Diese Vorschrift bestraft mit fünf Jahren Freiheitsstrafe und 500.000 Euro Geldstrafe die Handlung einer Person, die mit einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe betraut ist, ein Interesse an einer Angelegenheit zu nehmen, mit der sie zum Zeitpunkt der Handlung betraut ist. Die Richter waren der Ansicht, dass der Architekt, indem er die Planung und Überwachung für eine öffentliche Körperschaft sicherstellt, an der Ausführung einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe teilnimmt. Es spielt keine Rolle, dass er nicht allein entscheiden kann: Er greift vor den Entscheidungen ein, berät, entwirft. Es ist diese aktive Teilnahme, die ihn in den Anwendungsbereich des Gesetzes bringt. Mit anderen Worten: Die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt: Früher wurde eine gewisse Entscheidungsbefugnis verlangt; heute reicht die bloße Beteiligung an einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe aus. Diese Entscheidung bestätigt den Willen des Gesetzgebers, Interessenkonflikte im öffentlichen Auftragswesen zu bekämpfen. Die Argumente von Herrn X – fehlende Entscheidungsbefugnis, bloßer technischer Dienstleister – wurden zurückgewiesen. Der Kassationsgerichtshof folgte dieser Begründung in seinem Urteil vom 14. Juni 2000. Was nur wenige wissen: Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Tausende von öffentlichen Verträgen.
Was das für Sie konkret ändert
Für vermietende Eigentümer, Mieter oder Wohnungseigentümer bedeutet diese Entscheidung einen verstärkten Schutz vor Interessenkonflikten bei öffentlichen Aufträgen. Wenn Sie beispielsweise Wohnungseigentümer in Beausoleil sind und die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Architekten für Arbeiten beauftragt, müssen Sie überprüfen, ob dieser Verbindungen zu den bietenden Unternehmen hat. Konkret: Wenn ein Architekt Aktionär des Bauunternehmens wäre, könnte er strafrechtlich verfolgt werden. Für Erwerber einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der öffentliche Arbeiten durchgeführt wurden, gewährleistet dies eine gewisse Unparteilichkeit. Achtung jedoch: Diese Entscheidung gilt nur für Aufträge, die von öffentlichen Körperschaften oder Einrichtungen vergeben werden. Wenn Sie Eigentümer in Saint-Laurent-du-Var sind und einen Architekten für Ihr Einfamilienhaus beauftragen, gilt das allgemeine Recht. Wenn Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch öffentliche Zuschüsse erhält, kann der Architekt betroffen sein. In meiner Praxis bin ich auf Fälle gestoßen, in denen Eigentümer erst später Interessenkonflikte entdeckten; sie konnten die Verträge auf der Grundlage dieser Rechtsprechung anfechten. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre ab Entdeckung des Konflikts.
Vier Tipps, um solche Streitigkeiten zu vermeiden
- Überprüfen Sie Interessenverbindungen: Bevor Sie einen Vertrag mit einem Architekten oder Planer für öffentliche Arbeiten unterschreiben, verlangen Sie eine eidesstattliche Erklärung über seine Interessen an den Unternehmen, mit denen er verhandelt.

