Referenzentscheidung: cc • Nr. 83-13.560 • 1985-01-05 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Sofern keine ausdrückliche Klausel, die den Anforderungen des dritten Absatzes von Artikel 72 des Dekrets Nr. 72-678 vom 20. Juli 1972 entspricht, vorliegt, überträgt der Auftrag, selbst ein ausschließlicher, einem Immobilienmakler lediglich eine Vermittlungsaufgabe und hat nicht zur Folge, dass er den Verkäufer bei der Durchführung des geplanten Geschäfts ersetzt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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