Entscheidungsreferenz: cc • N° 13-16.194 • 2014-06-11 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn der freihändige Verkauf eines Grundstücks, das zum Vermögen des Schuldners im Insolvenzverfahren gehört, erst durch die Vornahme von Handlungen nach der Anordnung des Insolvenzrichters, die ihn auf der Grundlage von Artikel L. 622-16 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs in der vor dem Gesetz vom 26. Juli 2005 zur Unternehmenssicherung geltenden Fassung genehmigt hat, vollzogen wird, ist er dennoch bereits mit der Anordnung unter der aufschiebenden Bedingung, dass diese Entscheidung rechtskräftig wird, perfekt. Folglich verstößt das Berufungsgericht gegen diesen Text, wenn es zur Annahme, dass ein Verkauf nicht perfekt sei, darauf abstellt, dass die Anordnung des Insolvenzrichters nur eine Ermächtigung für den Insolvenzverwalter zur Durchführung dieses Verkaufs darstelle und daher nicht die von diesem zu erteilende Zustimmung ersetzen könne.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Titel, Urkunden, Schreiben) auf
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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