Referenzentscheidung: cc • Nr. 19-20.772 • 2020-11-04 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer eines Hauses in Straßburg und lassen einen Anbau errichten. Eines Morgens tauchen Polizisten auf der Baustelle auf, kontrollieren die Arbeiter und verlangen auch von Ihnen Ihre Papiere. Ohne dass Sie sich etwas vorzuwerfen haben, fühlen Sie sich verdächtigt. Aber haben die Beamten das Recht, so zu handeln? Eine aktuelle Entscheidung des urbanisme-voisin-prefond-personnel" class="internal-link" title="Violation du PLU : quand un voisin peut-il vous attaquer pour non-respect des règles d'urbanisme ?">Kassationshofs hat nun entschieden: Ihre Befugnisse sind nicht unbegrenzt. Kurz gesagt, die Polizeibeamten können Ihre Ausweis- und Adressnachweise nicht ohne Ihre vorherige Zustimmung verlangen. Hier erfahren Sie, warum das alles ändert.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Der Fall beginnt auf einer Baustelle in Bischheim, einem Vorort von Straßburg. Polizeibeamte führen eine Kontrolle auf Schwarzarbeit (d.h. nicht angemeldete Arbeit) in einer Wohnsiedlung durch, in der mehrere Häuser gebaut werden. Das Protokoll besagt, dass die Beamten feststellen, „dass eine Wohnsiedlung, ihre Nebengebäude und Zubehör, sofern sie keine Wohnung darstellen, in denen Bauarbeiten im Gange sind“. Vor Ort befragen sie mehrere Personen, darunter Herrn X, den Grundstückseigentümer, und Arbeiter. Sie verlangen ihre Ausweise und Adressnachweise.
Doch Herr X weigert sich zu kooperieren. Er ist der Ansicht, dass die Polizisten nicht das Recht hatten, ihn ohne seine vorherige Zustimmung zu befragen. Der Fall wird vor Gericht gebracht. Zunächst gibt das Berufungsgericht Colmar den Polizisten recht und entscheidet, dass die Kontrolle illegaler Arbeit die Überprüfung von Identität und Adresse ohne Zustimmung erlaubt. Doch Herr X legt Kassation ein. Der Kassationshof, mit dem Fall befasst, hebt das Urteil des Berufungsgerichts auf und gibt dem Eigentümer recht. Er erinnert daran, dass die Artikel L. 8211-1 und L. 8271-6-1 des Arbeitsgesetzbuchs vorschreiben, dass die befragten Personen ihre vorherige Zustimmung geben müssen.
Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt
Die Entscheidung des Kassationshofs beruht auf einer strengen Auslegung der Texte. Artikel L. 8211-1 des Arbeitsgesetzbuchs definiert die Straftaten der Schwarzarbeit (Ausübung einer Tätigkeit ohne Anmeldung, Fehlen von Gehaltsabrechnungen usw.). Artikel L. 8271-6-1 präzisiert die Befugnisse der Kontrollbeamten: Sie können von den auf einer Baustelle anwesenden Personen verlangen, ihre Identität und Adresse nachzuweisen. Aber der Kassationshof fügt eine Bedingung hinzu: Diese Nachweise dürfen nur „mit der vorherigen Zustimmung der Betroffenen, gehört zu werden“ eingeholt werden. Mit anderen Worten: Die Polizisten müssen zuerst die Erlaubnis der Person einholen, bevor sie sie befragen.
Was nur wenige wissen, ist, dass diese Regel sowohl den Eigentümer als auch die Arbeiter schützt. In meiner Praxis bin ich auf Fälle gestoßen, in denen sich Unternehmer über missbräuchliche Kontrollen beschwerten, bei denen die Beamten unter Androhung eines Bußgeldes Papiere verlangten. Der Kassationshof stellt hier klar, dass die Zustimmung frei und informiert sein muss. Wenn die Person die Aussage verweigert, können die Polizisten sie nicht zwingen. Sie müssen dann auf andere Kontrollmittel zurückgreifen (Verwaltungsprüfungen, Zeugenaussagen usw.). Vorsicht jedoch: Dieses Schweigerecht gilt nur für die Identitäts- und Adressnachweise; andere Überprüfungen (wie die Besichtigung der Örtlichkeiten) können auferlegt werden.
Diese Entscheidung bestätigt eine neuere Rechtsprechungsentwicklung: Die Richter achten zunehmend auf die Rechte der Personen gegenüber Ermittlungsbefugnissen. Es handelt sich nicht um eine Kehrtwende, sondern um eine wichtige Klarstellung. Bereits 2018 hatte der Kassationshof entschieden, dass Beamte ohne Zustimmung nicht in eine Wohnung eindringen dürfen (Cass. crim., 23. Okt. 2018, Nr. 17-86.652). Hier erweitert er diesen Grundsatz auf Baustellen, es sei denn, diese stellen eine Wohnung dar.
Was das für Sie konkret ändert
Sie sind Eigentümer und Vermieter in Straßburg? Wenn Sie Arbeiten von Unternehmen durchführen lassen, könnten Sie mit einer Kontrolle konfrontiert werden. Ab jetzt haben Sie das Recht, die Herausgabe Ihrer Papiere auf einer Baustelle zu verweigern, sofern die Baustelle nicht Ihre Wohnung ist. Beispiel: Sie vermieten eine Wohnung in Bischheim und lassen das Dach renovieren: Die Beamten müssen Ihre Zustimmung einholen, bevor sie Sie befragen. Im Falle einer Weigerung können Sie nicht wegen Behinderung belangt werden.
Wenn Sie Mieter sind, gilt dasselbe Prinzip. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Ausweisdokumente herauszugeben, wenn Sie nicht wollen. Aber Vorsicht: In der Praxis können die Beamten daraus Verdacht schöpfen und ihre Ermittlungen vertiefen. Es ist daher oft einfacher zu kooperieren, es sei denn, Sie haben Grund, einen Missbrauch zu befürchten.
Für Immobilienfachleute (Bauträger, Bauunternehmer) hat diese Entscheidung direkte Auswirkungen. Wenn eine Baustelle ko

